14466/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Missstände im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich
Wir mussten Sie im letzten Jahr wiederholt mit Missständen im Bereich des Landesschulrats für NÖ befassen, die maßgeblich von der Landesschulinspektorin Mag. Ronniger verursacht wurden.
Nunmehr stellen wir fest, dass diese Missstände zu einem erheblichen Teil auch auf das Verhalten leitender Beamter des bm:ukk, die sich dabei der wohlwollenden Duldung durch Sie erfreuen durften, zurückzuführen sind.
Wie uns bekannt ist, hat der Präsident des LSR für NÖ, Herr HR Helm, angeregt, disziplinäre oder dienstrechtliche Maßnahmen gegen Frau Mag. Ronniger einzuleiten. HR Helm hat dies auch mehrfach gegenüber Medien betont. Sie und die leitenden Beamten ihres Hauses haben dieses Ansinnen von HR Helm ignoriert und keine Maßnahmen gesetzt.
Wie einem Schreiben von Herrn Präsidenten HR Helm vom 15.3.2013 (Präs.-405/50-2013) zu entnehmen ist, wird Frau Mag. Ronniger die Schulaufsicht über BAKIPs, Fachschulen für Sozialberufe und SOBs (mit Ausnahme des Standortes Biedermannsdorf) übertragen. Zahlreiche Lehrer der BAKIPs, die in der Vergangenheit das verantwortungslose Wirken der Frau Mag. Ronniger kennenlernen durften, haben sich an uns gewandt und sind bestürzt, dass Frau Mag. Ronniger weiterhin als Landesschulinspektorin ihren Dienst versehen darf. Es stellt sich die Frage, ob Frau Mag. Ronniger, gegen die seit Jahren von verschiedenen Seiten schwere Vorwürfe erhoben werden, tatsächlich die Qualifikation aufweist, die auch Sie für Landesschulinspektoren als erforderlich ansehen. Wir dürfen in Erinnerung rufen:
Dem zitierten Schreiben von Herrn Präsidenten HR Helm entnehmen wir, dass Frau Mag. Ronniger nur mehr einen Teil ihrer früheren Agenden zu besorgen hat. Sie wurde von Ihnen also – trotz der diversen und in der Öffentlichkeit diskutierten Skandale – entlastet. Für den Rest ihrer bisherigen Agenden wurde eine weitere Landesschulaufsicht eingerichtet und auch besetzt. Damit vergeuden Sie öffentliche Mittel.
Nach wie vor nicht geklärt ist ein anderes Thema in diesem Zusammenhang. Im Einvernehmen mit der Finanzprokuratur haben Sie in einem Amtshaftungsverfahren in einer Klagebeantwortung Vermutungen über den Gesundheitszustand der Klägerin angestellt. Sie haben sich dabei zu Äußerungen verstiegen, dass die Klägerin dadurch eine gesundheitliche Störung erlitten haben könnte, dass sie ihrem Mann nicht ebenbürtig sei. Sie haben in der Beantwortung unserer Anfrage (10.270/J, 24. GP) dies auch noch zu rechtfertigen versucht. Die uns dabei erteilte Belehrung, dass die Finanzprokuratur nach § 9 RAO berechtigt ist, derartige Äußerungen abzugeben, ist falsch und kann Ihr Verhalten keineswegs rechtfertigen. Kein Rechtsanwalt ist befugt, Prozessbeteiligte in derartiger Weise respektlos und entwürdigend zu behandeln. Ein Rechtsanwalt, der derartige Äußerungen tätigt, hat mit disziplinarrechtlichen Sanktionen zu rechnen.
Nunmehr hat auch die Bundes-Gleichbehandlungskommission in ihrem Gutachten vom 27.2.2013 festgestellt, dass damit eine Belästigung der betroffenen Schuldirektorin und nunmehrigen Klägerin im Amtshaftungsverfahren gegeben sei. Im Verfahren vor der Bundes-Gleichbehandlungskommission wurde festgestellt, dass der Prokuratursanwalt Dr. Ziehensack, der diese Vermutung erfunden haben dürfte, von leitenden Beamten des bm:ukk dafür ausdrücklich gelobt wurde. Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat daher festgestellt, dass die betroffene Schuldirektorin nicht nur durch den Vertreter der Finanzprokuratur sondern auch durch das bm:ukk belästigt wurde. Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, haben bedauerlicher Weise diese Belästigung zu rechtfertigen versucht. Wir dürfen darauf hinweisen, dass nach den Gesetzesmaterialien zu § 8a B-GlBG die geschehene Belästigung der Schuldirektorin als Mobbing zu qualifizieren ist.
Dem zitierten Gutachtender Bundes-Gleichbehandlungskommission müssen wir auch entnehmen, dass Sie in Ihrer Anfragebeantwortung 10.138/AB, 24. GP, die Unwahrheit gesagt haben. Auf Seiten 3f des zitierten Gutachtens führt die Bundes-Gleichbehandlungskommission nämlich aus, „dass die Klagebeantwortung aufgrund des ausdrücklichen Auftrags des bm:ukk sowie des LSR für NÖ und nach inhaltlicher Abstimmung mit diesen erstattet worden sei“. Wenn Sie zu behaupten versuchen, dass die Klagebeantwortung von der Finanzprokuratur „ausgestaltet“ wurde, ist dies falsch. Richtig ist, dass für die zitierte Äußerung, die Sie wortreich, aber falsch, zu rechtfertigen versuchten, Beamte Ihres Ministeriums mitverantwortlich sind.
Sie haben bei den bisherigen Beantwortungen unserer Anfragen versucht, Ihre Verantwortung für die Vorfälle im LSR NÖ und die Untätigkeit Ihres Hauses zu verschleiern. Sie haben wiederholt bloß auf Informationen des LSR verwiesen, haben keinerlei Engagement an der Aufklärung der erhobenen Vorwürfe erkennen lassen und haben auch versucht, Ihre Verantwortung für die Beleidigung der Klägerin in der Klagebeantwortung allein auf die Finanzprokuratur abzuschieben. Wir nehmen dies zu Anlass, Sie nunmehr zu bitten, Ihre Rolle als Letztverantwortliche für die Bundesschulen endlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit wahrzunehmen und sich nicht als unbeteiligte Zuseherin darzustellen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche disziplinären oder dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Frau Mag. Ronniger hat Herr Präsident Helm angeregt? Welches Fehlverhalten von Frau Mag. Ronniger hat er Ihnen zur Kenntnis gebracht?
2) Haben Sie festgestellt, welches Fehlverhalten Frau Mag. Ronniger tatsächlich vorzuwerfen ist?
Wenn nein, warum nicht?
3) Welche dienst- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen haben Sie seit 2010 gegen Frau Mag. Ronniger gesetzt und zu welchem Ergebnis haben diese Maßnahmen geführt?
4) Welche Maßnahmen werden Sie auf Grund des zitierten Gutachtens der Bundes-Gleichbehandlungskommission gegen die Beamten Ihres Hauses treffen?
5) Welche Fähigkeiten qualifizieren Frau Mag. Ronniger als geeignete Landesschulinspektorin für BAKIPs, Fachschulen für Sozialberufe und Schulen für Sozialbetreuungsberufe? Wurde die Planstelle der weiteren Schulaufsicht, die einen Teil der früheren Kompetenzen von Frau Mag. Ronniger zu besorgen hat, ausgeschrieben?
6) Wie hoch sind die jährlichen Kosten, die diese weitere Schulaufsicht verursacht?
7) Wie viele Amtshaftungsverfahren wegen Fehlverhaltens von Bundesorganen im Bereich der Schulverwaltung und der Verwaltung des bm:ukk sind derzeit gerichtlich anhängig? Wie viele dieser Verfahren betreffen ein Fehlverhalten von Organen des bm:ukk?
8) Wie hoch ist der Gesamtbetrag des Schadenersatzes, den der Bund zur Befriedigung von im Jahr 2012 rechtskräftig erledigten Amtshaftungsverfahren aus dem Bereich, den Sie zu verantworten haben, leisten musste?