14483/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Schenk, Markowitz

und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Einhaltung des Jugendschutzgesetzes 

 

 

In dem Artikel „Wirbel um Disconacht mit Porno-Stars“ der Kleinen Zeitung vom 16.04.2013 wird von einer Party am 13.4.2013 in Hartbergs Disco „Voodoo“ berichtet, bei welcher Jugendliche Zugang zu pornografischen Darbietungen hatten.

„Ziemlich nackte Frauen und Männer in eindeutigen Posen, mittendrin Hartbergs Jugend: Die Porn Star Party, die letzten Samstag im Vodoo Entertainment Club stieg, findet nicht jeder in Ordnung“, schreibt die Kleine Zeitung.

Und weiter heißt es: „Tatsächlich sind auf der Homepage und der Facebook-Seite des Klubs unzählige Fotos der Show mit Pornodarstellern, die wenig Spielraum für Interpretationen lassen. Geworben wurde für die Party mit Girlstrip und Erotic Games. Ebenfalls auf den Fotos zu sehen: zahlreiche Besucher, teilweise offensichtlich sehr jung.“

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Laut steiermärkischem Jugendschutzgesetz ist es verboten, Kindern und Jugendlichen Zugang zu pornografischen Darstellungen zu verschaffen. Was gedenken Sie zu unternehmen um dies zukünftig zu unterbinden?

2.    Gibt es Erhebungen wie viele Lokale in Österreich, welche ab 16 Jahren besucht werden können, unsittliche bzw. pornografische Shows anbieten?

3.    Welche Kontrollmechanismen und Maßnahmen gedenken Sie einzurichten, um Situationen wie diese in Hartberg zu vermeiden?