14489/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Erich Tadler, Martina Schenk
und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Almchaos - über 64 Mio. Euro EU-Anlastungsforderung an Österreich
Die aktuelle Medienberichterstattung bringt es auf den Punkt. Seit 2009 hagelt es für Österreichs Almbauern Geldrückforderungsbescheide weil die Flächenangaben in den GAP-Förderanträgen fehlerhaft waren. Insbesondere waren die sogenannten Futterflächen auf den Almen in den Anträgen oft weit höher als in der Natur. Hier haben die Antragsteller, namentlich die „AMA und die Bezirksbauernkammern, ihr Versagen wieder gekonnt dargestellt.
Hauptbetroffen davon sind die westlichen und südlichen Bundesländer von Österreich. Da die EU bei ihren Kontrollbesuchen diesen Missstand gleich mehrmals selber feststellen musste, wurde unter anderem Ende 2009 die zwingende Digitalisierung aller Förderflächen eingeführt. Zudem hat das EU-Mitgliedsland Österreich die entsprechenden EU-Auflagen nicht immer im nötigen Ausmaß national umgesetzt, wofür es dann Ende 2010 eine Anlastungsforderung Seitens der EU-Kommission für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von rund 63 Millionen Euro gegeben hat. 2009 hatte Österreich ein selbst angestrengtes Verfahren vor dem EuGH wegen einer früheren Anlastung erfolgreich verloren.
Offensichtlich jahrelange Versäumnisse des BMLFUW und Fehler in der Förderverwaltung werden jetzt am Rücken der Landwirte ausgetragen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
1. Wie hoch sind die offenen Forderungen nach Bundesländern?
2. Wie sollen diese nach Ihrem aktuellen Wissensstand beglichen werden?
3. Sollen dafür Steuergelder verwendet werden? Wenn ja, in welcher Höhe?
4. Das BMLFUW bedient sich seit EU-Beitritt mittels Werkverträgen der Landwirtschaftskammern, welche die Förderwerber beraten, deren Anträge prüfen, entgegen nehmen und an die nationale Förderabwicklungsstelle „Agrarmarkt Austria (AMA) weiterleitet. Haben Sie vor dieses „bestehende“ System der Agrarförderverwaltung und -beratung einer Reform zu unterziehen, wenn ja, welcher, wenn nein, warum nicht?
5. Die unter Punkt 3 genannten Kammern hatten bis Ende 2012 die Exklusiv-Digitalisierungshoheit über die Flächen. Die teils großen Flächenabweichungen zwischen den Anträgen und der Natur hängen damit zusammen, dass sich die Kammern offenbar jahrelang nicht an den Almleitfaden, der ihnen bereits im Jahr 2000 als Berechnungsgrundlage für die Futterflächen fix vorgegeben worden ist, gehalten haben, sodass es seit 2009 massive Geldrückforderungen und Sanktionen an die Bauern hagelt. Haben Sie vor hier gegenüber den Kammern Regressforderungen zu stellen oder Regressforderungen von Landwirten zu unterstützen, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
6. Ende 2012 wurde den Kammern formal die Almdigitalisierung weggenommen und die nationale Förderabwicklungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) überprüfte dann alle Flächen erneut am Bildschirm. Dabei traten trotz sanktionsloser Richtigstellungsmöglichkeit bis 15. Dezember 20012 wieder Auffälligkeiten und teils hohe Flächenabweichungen zu Tage, die die Landwirte nun bis voraussichtlich Mitte Juni sanktionslos richtig stellen können. Um eine diesbezügliche Ausnahmegenehmigung hat das BMLFUW in Brüssel angesucht und mündlich auch erhalten. Altfälle, bei denen es bereits Beanstandungen gegeben hat, können allerdings nicht sanktionslos saniert werden. Welche Vorgangsweise soll hier gegenüber den betroffenen Almbauern gewählt werden?