14494/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Inanspruchnahme kostenloser medizinischer Behandlungen durch die Stellung eines unbegründeten Asylantrages
Dem Erkenntnis des Asylgerichtshofes, E12 431131-1/2012, konnte entnommen werden:
„Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz als "BF" bezeichnet), eine Staatsangehörige Armeniens, brachte am 30.11.2011 nach illegaler Einreise beim Bundesasylamt (BAA) einen Antrag auf internationalen Schutz ein. (…)
Dem Akteninhalt ist zudem zu entnehmen, dass Ihnen im Rahmen von 2 komplikationsfreien Operationen auf beiden Seiten Hüftimplantate eingesetzt wurden, welche Ihre Hüftprobleme beheben sollten. Auch besuchen Sie laut den von Ihnen vorgelegten Unterlagen eine Physiotherapie (…)
Aufgrund Ihrer diesbezüglich glaubwürdigen Angaben hatten die Feststellungen zu erfolgen, dass Sie in Ihrem Herkunftsstaat nicht vorbestraft sind, von keiner Behörde gesucht werden und weder von staatlicher, noch von privater Seite aufgrund Ihrer Rasse, Ihrer Religion, Ihrer politischen Gesinnung, Ihrer Nationalität oder aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wurden.
Weiters war glaubwürdig, dass es auf Sie in Ihrer Heimat keinerlei Übergriffe gegeben hat und auch niemand jemals (in Verfolgungsabsicht) persönlich an Sie herangetreten ist. (…)
Aufgrund Ihrer weiters glaubwürdigen Angaben hatten die Feststellungen darüber, dass Ihr einziger Grund für das Verlassen des Herkunftsstaates der Wunsch nach der Durchführung einer Operation gewesen ist, zu erfolgen. (…)
Die BF lebt in Österreich von der Grundversorgung. (…)
Der Vollständigkeit halber ist zudem anzuführen, dass Sie nicht einmal den Versuch unternommen haben sich vor Ihrer Ausreise an Hilfsorganisationen oder staatliche Einrichtungen zur, auch finanziellen, Unterstützung bei einem operativen Eingriff zu wenden, sondern stattdessen einfach ausgereist sind, um durch die Stellung eines unbegründeten Asylantrages und den dadurch kurzzeitig legalisierten Aufenthalt in Europa eine kostenlose medizinische Behandlung in Anspruch zu nehmen. (…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
Anfrage: