14495/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Notariatsakt zur Verlassenschaft Wolfgang Priklopil
Der Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten, hat sich von Dezember 2011 bis Juni 2012 mit den Ermittlungen im Entführungsfall Natascha Kampusch befasst und tausende Aktenseiten durchgearbeitet, sowie zahlreiche Auskunftspersonen befragt. In einem abschließenden Kommuniqué wird festgehalten:
"Aus diesem Grund erscheint es dem Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten wünschenswert, wenn – auch im Lichte der Erörterungen dieses Unterausschusses – der Fall und die offen gebliebenen Fragen einer neuerlichen Evaluierung unter Einbeziehung externer Kriminalisten unterzogen würde.......daher empfiehlt der Unterausschuss dem Bundesministerium für innere Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz die Evaluierung der Ermittlungsarbeiten zum Fall „Kampusch“ durch Cold-Case-Spezialisten mit internationaler Beteiligung, etwa durch Experten des Bundeskriminalamtes der Bundesrepublik Deutschland oder des FBI der Vereinigten Staaten von Amerika."
Diese Empfehlung wurde von der Innenministerin und von der Justizministerin aufgegriffen, und in weiterer Folge bereits im Sommer eine neuerliche Evaluierungskommission eingesetzt. Da dem parlamentarischen Unterausschuss nicht alle notwendigen Akten vorgelegen sind, konnten viele offenen Fragen auch nicht ausreichend beantwortet werden. Im Kommuniqué ist dies eindrucksvoll nachzulesen: "...Dabei wurde die Arbeit des Unterausschusses durch den Umstand, dass ihm nicht alle Akten vorgelegen sind, erschwert ..."
So lag dem Unterausschuss jedenfalls nicht der Notariatsakt zur Verlassenschaft Wolfgang Priklopil des Bezirksgerichtes Gänserndorf (12 A 189/06d-56 Einantwortungsbeschluss vom 11.1.2008) vor. Dieser ist für die Bewertung der Gesamtcausa von wesentlicher Bedeutung, da nach dem Ableben von Wolfgang Priklopil zu dubiosen Vermögensverschiebungen gekommen ist, welche bis heute noch keine Aufarbeitung gefunden hat.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz nachfolgende
Anfrage