14500/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Markowitz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Sportförderbericht 2007 - 2011

 

Laut dem Sportförderbericht hat das Sportbudget der Republik Österreich in den vergangenen Jahren mit über 130 Millionen Euro pro Jahr nie dagewesene Höhen erreicht. Durch die Kopplung der Mittel der „Besonderen Bundes-Sportförderung“ an die Erlöse aus dem Glücksspiel sind vor allem die für den Verbandssport zur Verfügung stehenden Fördermittel mit 80 Millionen Euro hoch wie nie zuvor. Der Bund ist damit der größte einzelne Fördergeber für den Sport in Österreich.

 

Es ist nicht selbstverständlich, dass in Zeiten großer Einsparungen ein derart großes Budget aufrechterhalten werden kann. Umso wichtiger ist es, den Einsatz dieser Mittel zu dokumentieren und ihren Nutzen zu verdeutlichen. Mit dem Sportförderbericht soll der Umfang dieser Unterstützung dargestellt und auch erläutert werden.

 

Jedoch ergeben sich nach Durchsicht des Bundessportförderberichts 2007 – 2011 einige Unklarheiten und Fragen.

 

Bezugnehmend darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage

 

  1. Bei der Allgemeinen Bundes-Sportförderung 2011 ergeben sich Differenzen wenn man die Summe für Allgemeine Bundes-Sportförderung 2011 auf Seite 2 mit der Summe, welche sich aus den Posten der Seiten 74-88 ergibt, vergleicht. Auf Seite 2 sind 23.469.086,62 Euro angegeben, addiert man die Beträge der Seiten 74-88 ergibt sich eine Summe von 23.319.086,62 Euro. Bitte erklären Sie die sich ergebende Differenz von 150.000,00 Euro bei der Allgemeinen Bundes-Sportförderung?

 


 

 

  1. Was fällt bei der Besonderen Bundes-Sportförderung, Förderungen an die Bundes-Fachverbände (S. 91 ff), unter die Basisförderung, was unter die Strukturförderung?

 

  1. Bei der Besonderen Bundes-Sportförderung lt. §11 lit. a Breiten- und Spitzensport 2011 wird auf Seite 90 ein Betrag von 15.466.887,00 Euro angegeben. Auf Seite 121 im Rahmen der Förderkontrolle der Bundes-Sportfördermittel wird jedoch für die Position Besondere Bundessportförderung § 11a BSFG ein Betrag von 14.321.974,00 Euro ausgewiesen. Woraus ergibt sich die Differenz von 1.144.913,00 Euro bei dieser Position?

 

  1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Untergliederung des Kontenplans (S. 122 ff) und wo ist die Differenz von 13.814.259,14 Euro zu finden, die sich aufgrund des Vergleichs zwischen dem Betrag auf Seite 123 beim Kontenplan 2011 betreffend Kontrolle und Abrechnung der Besonderen Bundes-Sportförderung von 66.185.740,86 Euro und dem auf Seite 2 ausgewiesenen Betrag von 80.000.000,00 Euro bei der Besonderen Bundes-Sportförderung ergibt?