14508/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.04.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
betreffend Missstände im Bereich der Schulverwaltung des Bundes
Durch ein Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission vom 27.2.2013 (Senat I) wurde folgender Missstand im Bereich der Schulverwaltung des Bundes bekannt: Die Schuldirektorin der HLW Biedermannsdorf wurde – wie bereits bekannt ist und in mehreren Anfragen an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aufzuarbeiten versucht wurde - durch die zuständige Landesschulinspektorin Mag. Adelinde Ronniger jahrelang beschimpft und gedemütigt; weder die Organe des Landesschulrates für Niederösterreich noch die zuständigen Beamten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben Abhilfe geschaffen. Dies obwohl sie seit Jahren von den Vorfällen informiert sind.
Die Schuldirektorin der HLW Biedermannsdorf ist seit Mai 2010 wegen eines schweren Burn Out im Krankenstand und hat den dadurch erlittenen Schaden mit einer Amtshaftungsklage gegen den Bund geltend gemacht. In der von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied im Einvernehmen mit der Finanzprokuratur erstellten Klagebeantwortung – die letztlich von Bundesministerin Dr. Claudia Schmied zu verantworten ist – wurde der Klägerin die Vermutung entgegen gehalten, sie sei an der „Genialität ihres Gatten gescheitert“ und deshalb krank. Wir dürfen Ihnen die entsprechende Äußerung aus der Klagebeantwortung zur Kenntnis bringen:

Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auch auf das oben angeführte Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission vom 27.2.2013 verweisen. Das Gutachten kommt zu folgendem Schluss:
„Das Verhalten der Finanzprokuratur, in der Klagebeantwortung zur Abwehr eines Amtshaftungsanspruchs ohne Tatsachengrundlage einen Zusammenhang zwischen dem herausragenden beruflichen Erfolg ihres Ehegatten und der schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung von Dr. in Mayer zu vermuten und diese Ansicht bestimmungsgemäß mit dem Schriftsatz sowohl dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur als auch dem Landesschulrat für Niederösterreich und allen Verfahrensbeteiligten – somit auch der Antragstellerin und einer unbestimmten Mehrzahl von Personen – zur Kenntnis zu bringen, stellt eine Belästigung auf Grund des Geschlechtes von Dr.in Mayer gemäß § 8a B-GlBG dar.
Dies gilt auch in Ansehung des Verhaltens des BMUKK, diese Wortwahl und deren bestimmungsgemäße Verbreitung billigend (intern sogar lobend) zur Kenntnis zu nehmen.“
Dieses Gutachten zeigt ein außerordentlich bedenkliches Bild vom Zustand der österreichischen Schulverwaltung. Leitende Beamte des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur haben den Prokuraturanwalt Dr. Ziehensack, der diese Vermutung offenbar erfunden hat, gelobt und Bundesministerin Dr. Claudia Schmied hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage diese Äußerung zu rechtfertigen versucht (Anfragebeantwortung 10138/AB, 24. GP vom 12.3.2012 zu den Fragen 21 und 22).
Aus alldem ergibt sich, dass weder die BeamtInnen des Landesschulrates für Niederösterreich, noch die betreffenden BeamtInnen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder Bundesministerin Dr. Claudia Schmied
beleidigende und diskriminierende Äußerungen als solche erkennen und damit zeigen, dass sie weder mit den Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (§ 8a) noch mit den entsprechenden europarechtlichen Vorgaben vertraut sind. Aus den Gesetzesmaterialien zu § 8a Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (285 BlgNR 22. GP) ergibt sich, dass derartige Belästigungen als Mobbing zu werten sind. Im Ergebnis bedeutet dies, dass sowohl die betreffenden Beamten als auch Bundesministerin Dr. Claudia Schmied Mobbinghandlungen setzen, ohne sich dessen bewusst zu sein.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Haben Sie Informationen darüber, dass auch anderen Mitgliedern der Bundesregierung und deren Beamtenschaft die Kenntnis fehlt, wann Äußerungen beleidigend und als geschlechtsbezogene Belästigung zu qualifizieren sind?
2. Welche Möglichkeiten haben Sie, darauf hinzuwirken, dass im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur die Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes ernst genommen werden?
3. Werden Sie Initiativen setzen, um zu gewährleisten, dass künftig gerade bei BeamtInnen der Schulverwaltung besondere Sorgfalt im Umgang mit geschlechtsspezifischen Aspekten erwartet werden kann?
4. Werden Sie Initiativen setzen, um zu gewährleisten, dass künftig bei MitarbeitInnen der Finanzprokuratur besondere Sorgfalt im Umgang mit geschlechtsspezifischen Aspekten erwartet werden kann?
5. Werden Sie Initiativen setzen, um zu gewährleisten, dass künftig bei BeamtInnen der Schulverwaltung Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes (§ 8a) und die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben eingehalten werden?