14509/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.04.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend vom Bundesdenkmalamt empfohlene RestauratorInnen
Zur Qualitätssicherung von Restaurierungen schlägt das Bundesdenkmalamt geeigneten RestauratorInnen vor.
Wer in den „Pool“ empfohlener Fachkräfte gelangt ist unklar und erschließt sich auch nicht aus den Websites des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur oder des Bundesdenkmalamtes.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Nach welchen Kriterien empfiehlt das Bundesdenkmalamt RestauratorInnen zur Beauftragung von Arbeiten an Auftraggeber (wie Bund, Länder, Gemeinden oder Kirchen)?
2) Empfiehlt das Denkmalamt eine Vergabe laut Bundesvergabegesetz im Sinne der Rotation von unterschiedlichen RestauratorInnen?
3) Inwieweit entsprechen die Bauträger den Empfehlungen des Denkmalamts im Hinblick auf die RestauratorInnen bei der Auftragsvergabe (in Prozent)?
4) Zu welchen Aufträgen wurden 2012 Empfehlungen für Einladungen zur Teilnahme an Ausschreibungen im Detail ausgesprochen? Mit der Bitte um eine komplette Liste.
5) Welche RestauratorInnen wurden für welche Projekte empfohlen?
6) Um welche Auftragssummen hat es sich bei diesen Projekten im Einzelnen gehandelt?
7) Inwieweit sind Kirchen verpflichtet, normgerecht auszuschreiben?