14542/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend gesamtösterreichische Sportleistungsabzeichen

 

 

Gemäß § 12 des derzeit geltenden Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 ist der Bundeskanzler ermächtigt, gesamtösterreichische Leistungsabzeichen zu schaffen, sofern es zur Hebung der sportlichen Betätigung zweckmäßig ist, und durch Auslobung festzulegen, für welche Leistungen ein bestimmtes Sportleistungsabzeichen zu verleihen ist.

Auch in der gerade in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage 2149 d.B. betreffend ein Bundes-Sportförderungsgesetz 2013 sind Sportleistungsabzeichen vorgesehen, allerdings wird nunmehr der Sportminister ermächtigt, gesamtösterreichische Leistungsabzeichen zu schaffen.

 

§ 23. (1) Die Bundesministerin/der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport ist ermächtigt, gesamtösterreichische Leistungsabzeichen zu schaffen, sofern es zur Hebung der sportlichen Betätigung zweckmäßig ist und durch Auslobung festzulegen, für welche Leistungen ein bestimmtes Sportleistungsabzeichen zu verleihen ist.

(2) In der Auslobung sind sportliche Leistungen in einer oder mehreren Sportdisziplinen zu verlangen, die nach entsprechendem Training üblicherweise vom angesprochenen Personenkreis erwartet werden können. Entsprechend den verlangten Leistungen können verschiedene Abzeichen für Jugendliche und Erwachsene und verschiedene Stufen von Abzeichen vorgesehen werden.

(3) Den Sportleistungsabzeichen sind Bezeichnungen zu geben, die auf den gesamtösterreichischen Charakter und die Sportart, in der die Leistung gefordert wird, hinweisen.

(4) Die Auslobung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ und über Internet zu veröffentlichen.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende


Anfrage

 

1.    Welche Sportleistungsabzeichen gibt es derzeit?

2.    Welche Sportleistungsabzeichen soll bzw. wird es ab dem Jahr 2014 geben?

3.    Ist an eine Weiterentwicklung und Ausdehnung der Sportleistungsabzeichen gedacht und wenn ja, in welcher Form?

4.    Wie viele Personen haben jeweils in den letzten 3 Jahren welche Sportleistungsabzeichen erhalten?

5.    Unter welchen Voraussetzungen bekommt man welches Sportleistungsabzeichen?

6.    Inwieweit wird es durch die neue Zuständigkeit in Bezug auf die Schaffung von Leistungsabzeichen zu Änderungen für die Sportler kommen?

7.    Welche Kosten fallen in Zusammenhang mit der Vergabe von Leistungsabzeichen an und wer trägt diese Kosten?