14543/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Josef Jury

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Rufnummernunterdrückung bei Anrufen von der Polizei

 

 

Wenn unbescholtene Bürger einen Anruf von der Polizei erhalten, erscheint am Bildschirm des Mobiltelefons „Anonym“ beziehungsweise „Unbekannter Teilnehmer“. Begründet wird dies von Seiten des Ministeriums damit, dass die Rufnummernunterdrückung Kosten einspare. Außeracht gelassen wird jedoch die Problematik, dass betroffene Personen den anrufenden Beamten nicht zurückrufen können. Darüber hinaus ist es mittlerweile in der Bevölkerung Usus, bei anonymen Anrufern nicht mehr abzuheben, da oft Telefonstreiche, Meinungsumfragen oder andere Callcenter dahinterstecken.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

 

ANFRAGE

 

1.    Warum melden sich Beamte Ihres Ressorts mit unterdrückter Nummer bei Bürgern?

2.    Ist es richtig, dass die Rufnummernunterdrückung Kosten einspart?

3.    Wenn ja, in welcher Höhe?

4.    Gibt es bereits Lösungsansätze, wie man künftig dieses Problem beheben kann?

5.    Wenn ja, welche?

6.    Wenn nein, warum nicht?