14595/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend die „Almflächen-Problematik“

 

In der Online-Ausgabe des Agrarmagazins DLZ ist aktuell wie folgt zu lesen:

 

„Seit 2010 fordert die nationale Förderverwaltungs- und Kontrollstelle Agrarmarkt Austria (AMA) von tausenden Landwirten mittels Rückforderungsbescheiden erhaltene Betriebsprämien wegen falscher Futterflächenangaben auf den Almen zurück. Denn nachdem Österreich jahrelang mit der EU-Kommission bezüglich des Flächenerfassungs- und Flächenkontrollsystems gestritten hatte und die selbst eingebrachte Klage beim EuGH im Herbst 2009 kolossal verloren hatte, werden seit 2010 von der AMA die Futterflächen scharf [...]– kontrolliert. Bei unzähligen Almen gab es teils horrende Abweichungen, welche auch die EU durch mehrere Kontrollbesuche feststellen musste.


In vielen Fällen müssen nun betroffenen Bauern große Teile ihrer erhaltenen Betriebsprämien - –manche sogar auf fünf Jahre - zurückzahlen.[...]
Die Bauern kritisieren ihrerseits unter anderem, dass die AMA-Prüfer oft bei ein und derselben Alm innerhalb weniger Monate bei gleichen Voraussetzungen zu unterschiedlichsten Messergebnissen kommen und sehen sich als Opfer der Förderbürokratie und eines undurchschaubaren, offensichtlich unkontrollierbaren [...] Förderantragssystems.


Ende 2012 war die Geduld der EU-Kommission und des EU-Rechnungshofs derart strapaziert, dass ein Stopp der Fördergeldauszahlungen für die Almen drohte. Das BMLFUW erfand die Notmaßnahme einer sanktionsfreien Korrektur bis 15. Dezember 2012. Seither wurde die Almdigitalisierung von den Landwirtschaftskammern, die dies bisher exklusiv und entgeltlich mittels Werksvertrag (mit dem BMLFUW) zu erledigen gehabt hätten.
Bei der AMA wurden in den letzten drei Monaten mittels Plausibilitätsprüfungen der Anträge und Orthofotos am Bildschirm (Österreich arbeitet als eines der letzten EU-Staaten nicht mit Satellitenbildern) alle relevanten Almen durchleuchtet und dabei wurden erneut große Differenzen bei den Futterflächenangaben festgestellt.“

Quelle:http://dlz.agrarheute.com/oesterreich-54340


 

 

 

 
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Kontrollen der Almfutterflächen wurden seit der letzten Förderperiode (2007) bis dato durchgeführt?

2.    Wie viele Hektar Almfutterflächen sind seit 2007 weggefallen?

3.    Welche Kosten sind durch die Überprüfung der Almfutterflächen in dieser Förderperiode entstanden?

4.    Wie viele Mitarbeiter befassten sich mit der Feststellung der Almfutterflächen in der vorangegangenen Förderperiode?

5.    Wie viele Mitarbeiter befassen sich mit der Feststellung der Almfutterflächen in der aktuellen Förderperiode?

6.    Wie viele zusätzliche Mitarbeiter wurden dafür in den letzten fünf Jahren neu eingestellt? (aufgelistet nach Jahren)

7.    Welches System wird derzeit für die Almfutterflächenfeststellung angewandt?

8.    Ist es geplant, dieses System auszutauschen bzw. zu verbessern?

9.    Wurde das Feststellungssystem auf seine Praxistauglichkeit hin evaluiert?

10. Wenn ja, welches Ergebnis ergab diese Evaluierung?

11. Wie gestalten sich die Reaktionen der EU bzw. der Kommission in Bezug auf die Almfutterflächen-Thematik? (Strafzahlungen, Rückforderungen, Anlastungen etc.)

12. Aus tirol.orf.at: Auch müsse man sich anschauen, ob das von Österreich angewendete System zur Flächenfeststellung „überhaupt EU-kompatibel“ ist. Der Almleitfaden, der die Vorgaben in Österreich festlegt, ist laut Ministeriumsbeteuerungen zwar von der EU akzeptiert worden - aber: „Der Leitfaden stammt aus dem Jahr 2000, seither hat es in der EU Änderungen gegeben“, so Fischler. „Es geht um Referenzflächen, die von der AMA (Agrarmarkt Austria) am Computer ermittelt wurden.“ Es sei eine rechtliche Frage, ob die AMA damit etwas machte, was im Almleitfaden gar nicht drin steht. Auch stelle sich die Frage, „ob die Landwirtschaftskammern den Leitfaden richtig anwendeten“. Auf welcher rechtlichen Basis arbeitet die sog. „SOKO-Alm“ unter der Führung von Franz Fischler?


13. Im Kurier vom 22. 4. 2013 räumt der Landwirtschaftsminister Fehler in der Agrarbürokratie bei der Flächenfeststellung auf Almen ein. Warum verwendet Österreich weiter das antiquierte System der Flächenfeststellung über offensichtlich unbrauchbare und ungenaue Orthophotos?