14628/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lausch, KO Strache

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend "Tschetschenen Demo für Boston-Bomber" in Wien

 

Nach den verheerenden Anschlägen in Boston hat in Wien eine "Tschetschenen Demo für die mutmaßlichen Boston-Bomber" stattgefunden, welche laut Tageszeitung "Österreich" nicht angemeldet war.

 

Selbige Tageszeitung berichtet in Ihrer Online-Ausgabe vom 25.04.2013:

 

"Demo für Boston-Bomber in Wien

Etwa 40 Demonstranten waren vor der US-Botschaft versammelt.

 

Rund 40 Menschen haben am Donnerstagnachmittag vor der US-Botschaft in Wien für die beiden mutmaßlichen Boston-Attentäter Tamerlan und Dzhokhar Tsarnaev demonstriert. "Die Brüder sind unschuldig. Die USA wollen den beiden die Tat anhängen", riefen die Demonstranten. Zur Kundgebung hatten in Wien lebende Tschetschenen auf Facebook aufgerufen.

 

"Sind unschuldig"


"Welchen Grund hätten die beiden gehabt so etwas zu tun?", fragte Musa, ein etwa Mitte Vierzig jähriger gebürtiger Tschetschene, der seit zehn Jahren in Wien lebt. Die Beweise gegen die Tsarnaev (Zarnajew)-Brüder seien nicht glaubwürdig. "Bei einem Marathon gibt es doch Hunderte mit Rucksäcken." Zum Geständnis von Dzhokhar Tsarnaev sagten mehrere Demonstranten sinngemäß: "Alles gelogen. Sie haben ihm gedroht, erpresst, gezwungen."

Die meisten Anwesenden waren tschetschenischer Abstammung. Allerdings waren auch Syrer, Albaner oder Bosnier unter den Kundgebungsteilnehmern. Lange standen Frauen und Männer getrennt voneinander, ehe sie zusammen vor die Botschaft kamen und "Allahu Akbar" (Gott ist groß) riefen. Auf dem einzigen Transparent war zu lesen: "Die waren Terroristen sitzen im Weißen Haus. Das Land der permanenten Lüge: Amerika."


Warum sollten die USA zwei Unschuldigen so etwas anhängen wollen? "Die Amerikaner führen einen Krieg gegen den Islam. Irak, Afghanistan, Syrien - offenbar waren nun die Tschetschenen an der Reihe", so ein Demonstrant, der seinen Namen nicht verraten wollte."

 

Im §9 Versammlungsgesetzt ist klar geregelt, dass keine Personen an einer Versammlung teilnehmen dürfen, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern oder die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

Demo für Boston-Bomber in Wien

© APA/HANS PUNZ

 

Mehrere Fotos in der Presse lassen zumindest vermuten, dass es sich bei einem Teil der "vermummten" Demonstranten um "vermummte Sympathisanten" handelt und die Vermummung ausschließlich eine Wiedererkennung verhindern sollte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Seit wann war Ihnen die Demonstration bekannt?

 

2. War die Demonstration angemeldet?

 

            2.1 Wenn ja, durch wen?

 

3. Wie viele Bedienstete waren bei der Demonstration im Einsatz?

 

4. Wie viele Demonstranten waren nach Ihren Erkenntnissen vor Ort?

 

5. Wie wurde seitens des BMI bzw. Ihres Ressorts auf die Ankündigung der Demonstration reagiert? (Bitte um genaue Erläuterung aller gesetzten Schritte)


 

6. Wurde versucht die Demonstration zu unterbinden bzw. aufzulösen?

 

            6.1 Wenn ja, wie?

 

            6.2 Wenn nein, welche Gründe sprachen gegen eine Auflösung?

 

6.3 Wenn nein, wie rechtfertigen Sie diesen Umstand im Zusammenhang mit der Außenwirkung des Staates Österreich?

 

7. Wurden aus Ihrem Ministerium bzw. Kabinett Weisungen im Zusammenhang mit der Demonstration erteilt?

 

            7.1 Wenn ja, welche?

 

8. Wie hoch sind die für den Einsatz der Bediensteten entstandenen Kosten?

 

9. Ist es im Rahmen der Demonstration zu Ausschreitungen gekommen? (Wenn ja, bitte um genaue Erläuterung)

 

10. Wurden Bedienstete verletzt? (Wenn ja, bitte um genaue Erläuterung der einzelnen Verletzungen)

 

11. Können Sie ausschließen, dass gegen den §9 Versammlungsgesetz verstoßen wurde?

 

            11.1 Wenn ja, wie wurde dahingehend kontrolliert?

 

            11.2 Wenn ja, wie können Sie das ausschließen?

 

11.3 Wenn nein, welche Konsequenzen hat es gegeben? (Bitte um genaue Erläuterung)

 

12. Hat es Identitätsfeststellungen gegeben?

 

            12.1 Wenn ja wie viele?

 

            12.2 Wenn nein, warum nicht?

 

13. Waren österreichische Staatsbürger unter den Demonstranten? (Wenn ja, wie viele?)

 

14. Waren ausländische Staatsbürger unter den Demonstranten? (Wenn ja, wie viele mit welcher Staatsangehörigkeit?)

 

15. Waren "Staatenlose" unter den Demonstranten? (Wenn ja, wie viele?)

 

16. Waren "Staatenlose" unter den Demonstranten? (Wenn ja, wie viele bzw. aus welchem Herkunftsland?)


 

17. Waren vorbestrafte Personen unter den Demonstranten? (Wenn ja, wie viele und wegen welchen Delikten?)

 

18. Waren Personen unter den Demonstranten, gegen die ein Verfahren anhängig ist bzw. welche sich als Partei in einem laufenden Verfahren befinden? (Wenn ja, wie viele und wegen welchen Delikten?)

 

19. Waren Personen unter den Demonstranten, welche unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen? (Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund stehen diese unter Beobachtung?)

 

20. Haben sich Vereine oder sonstige Organisationen an der Demonstration beteiligt?

 

20.1 Wenn ja, welche und in welcher Art und Weise? (Mitwirkung bei Einladung, Teilnahme, etc.)

 

20.2 Wenn ja, welche Schritte werden im Zusammenhang mit diesen Vereinen bzw. sonstige Organisationen unternommen?

 

20.3 Wenn ja, stehen diese Vereine bzw. sonstige Organisationen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und aus welchem Grund?

 

21. Welche Maßnahmen zur Feststellung der Informationen (lt. Fragen 13 bis 18) wurden getroffen?

 

21.1 Wenn keine Maßnahmen getroffen wurden, warum nicht und wie rechtfertigen Sie diesen Umstand?

 

22. Wurde festgestellt, ob sich die Teilnehmer der Demonstration legal in Österreich aufhalten?

 

            22.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

            22.2 Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie diesen Umstand?