1463/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.03.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)
betreffend ABC-Elternführerschein(R) macht Eltern zu Führungskräften – Vereinsförderungen
Einer OTS-Presseaussendung des Vereins Elternwerkstatt vom 11. März 2009 ist zu entnehmen, dass gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Max Friedrich der vom Familienministerium geförderte ABC-Elternführerschein(R) beworben wurde.
Univ. Prof. Dr. Max Friedrich ist auf Grund diverser fraglicher wissenschaftlicher Methoden Ziel staatsanwaltlicher Ermittlungen und Auslöser für Amtshaftungsansprüche an die Republik Österreich. Trotz der Möglichkeit der gesetzlich geschaffenen gemeinsamen Obsorge ist er ab 2001 gemeinsam mit einem politisch, juristisch und gesellschaftlich relevanten Personenkreis auf der Internetseite www.obsorge.at massiv gegen die gemeinsame Obsorge aufgetreten. Die Internetseite war auf die SPÖ gemeldet, wurde mit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen entfernt, ist aber noch über Web-Archive einsehbar.
Mittlerweile gilt die gemeinsame Obsorge als die beste Form den Kindern nach der Trennung beide Elternteile zu erhalten. Zwischenzeitlich sind aber mehrere Kinder und Jugendliche durch Fehlen der gemeinsamen Obsorge und trotz Väterpräsenz zu schwerem Schaden gekommen, wobei die Aktivitäten des Univ. Prof. Dr. Max Friedrich als Leitfigur, Experte und Fakultätsgutachter gegen die gleichen Rechte und Pflichten beider Elternteile in der Rechtslandschaft nicht außer Acht gelassen werden können. Exemplarisch die Fälle der freiwillig verhungerten Martina K., die des 17 Monate alten Luca oder die der Mädchen vom Pöstlingberg, wo den Vätern offen jede Information, Hilfe und Unterstützung zur Abwendung der Schädigung ihrer Kinder vorenthalten wurde. Selbst im letzten Fall ist es dem Vater als Richter nicht gelungen, auf dem Rechtsweg Schaden von seinen Kindern abzuwenden.
Es stellt sich nun die Frage, warum Univ. Prof. Dr. Max Friedrich weiterhin als Experte eingeladen wird und ob er dabei an Steuergeldern partizipiert.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) folgende
Anfrage