1463/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.03.2009
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)

betreffend ABC-Elternführerschein(R) macht Eltern zu Führungskräften – Vereinsförderungen

 

Einer OTS-Presseaussendung des Vereins Elternwerkstatt vom 11. März 2009 ist zu entnehmen, dass gemeinsam mit Univ. Prof. Dr. Max Friedrich der vom Familienministerium geförderte ABC-Elternführerschein(R) beworben wurde.

Univ. Prof. Dr. Max Friedrich ist auf Grund diverser fraglicher wissenschaftlicher Methoden Ziel staatsanwaltlicher Ermittlungen und Auslöser für Amtshaftungsansprüche an die Republik Österreich. Trotz der Möglichkeit der gesetzlich geschaffenen gemeinsamen Obsorge ist er ab 2001 gemeinsam mit einem politisch, juristisch und gesellschaftlich relevanten Personenkreis auf der Internetseite www.obsorge.at massiv gegen die gemeinsame Obsorge aufgetreten. Die Internetseite war auf die SPÖ gemeldet, wurde mit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen entfernt, ist aber noch über Web-Archive einsehbar.

Mittlerweile gilt die gemeinsame Obsorge als die beste Form den Kindern nach der Trennung beide Elternteile zu erhalten. Zwischenzeitlich sind aber mehrere Kinder und Jugendliche durch Fehlen der gemeinsamen Obsorge und trotz Väterpräsenz zu schwerem Schaden gekommen, wobei die Aktivitäten des Univ. Prof. Dr. Max Friedrich als Leitfigur, Experte und Fakultätsgutachter gegen die gleichen Rechte und Pflichten beider Elternteile in der Rechtslandschaft nicht außer Acht gelassen werden können. Exemplarisch die Fälle der freiwillig verhungerten Martina K., die des 17 Monate alten Luca oder die der Mädchen vom Pöstlingberg, wo den Vätern offen jede Information, Hilfe und Unterstützung zur Abwendung der Schädigung ihrer Kinder vorenthalten wurde. Selbst im letzten Fall ist es dem Vater als Richter nicht gelungen, auf dem Rechtsweg Schaden von seinen Kindern abzuwenden.

Es stellt sich nun die Frage, warum Univ. Prof. Dr. Max Friedrich weiterhin als Experte eingeladen wird und ob er dabei an Steuergeldern partizipiert.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) folgende


 

 

 

Anfrage

 

  1. Erhält der Verein Elternwerkstatt von Ihrem Ministerium Fördermittel aus Steuergeldern?
  2. Wie hoch sind diese Mittel aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Förderungen?
  3. In welcher Form wird der ABC-Elternführerschein(R) von Ihrem Ministerium als Nachweis einer „richtigen“ Elternschaft angesehen?
  4. Der Verein benutzt in seiner Presseaussendung und Internetzpräsenz das Binnenmajuskel was für sehbehinderte Menschen eine zusätzliche Barriere bedeutet (vgl. Anfragen 1185/J-1194/J XXIV. GP)
    Wie weit sind Förderleistungen Ihres Ministeriums für Vereine von für Sehbehinderte barrierefrei gestalteter Internetpräsenz iSd §1 E-Gouvernment-Gesetz abhängig?
  5. Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen die über den Verein Elternwerkstatt an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich geflossen sind?
  6. Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen die über den Verein Elternwerkstatt an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich nahestehende Institutionen geflossen sind?
  7. Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen die über Ihr Ministerium an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich geflossen sind?
  8. Wie hoch waren die Leistungen aus Steuergeldern aufgeschlüsselt nach Jahren seit Beginn der Leistungen, die über Ihr Ministerium an Univ. Prof. Dr. Max Friedrich nahestehende Institutionen geflossen sind?
  9. Wie weit ist aus Sicht Ihres Ministeriums Univ. Prof. Dr. Max Friedrich als Klinikleiter und Gerichtsgutachter der offen gegen die gesetzliche Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge auftritt als Repräsentant und Werbeträger eines „Elternführerscheines“ tragbar?