14632/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend die Auslegungserklärung vom 27. September 2012 zum ESM
Infolge des ESM-Urteils des deutschen Bundesverfassungsgerichtes vom 12. September 2012 haben die Vertreter der ESM-Vertragsparteien eine Auslegungserklärung, die den Haftungsumfang der Vertragspartner betrifft, vereinbart. Diese wurde im BgBl kundgemacht. Der VfGH hat sich in seinem Erkenntnis vom 16. März 2013 dazu geäußert, dass es sich nicht um einen Vorbehalt, sondern eine interpretative Erklärung handelt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nachstehende
Anfrage: