14634/J XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Zugang für Asylwerber bis 25 zum österreichischen Arbeitsmarkt
Bereits im Juni 2012 gaben Sie per Erlass bekannt, dass jugendliche Asylwerber Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten sollten, Asylwerber dürfen in sogenannten Mangelberufen eine Lehre beginnen. Am 18. März 2013 haben sie diesen Erlass auf Asylwerber bis zum 25. Lebensjahr erweitert.
So lautet es im Erlass ".... können jugendliche Asylwerber im öffentlichen und gesamtwirtschaftlichen Interesse (§ 4 Abs. 1 AusIBG) Beschäftigungsbewilligungen nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 und 3 Z 1 AusIBG erteilt werden, um ihnen so eine Ausbildung ..... zu ermöglichen...... Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich jedoch die Altersgrenze von 18 Jahren als zu einschränkend erwiesen, um die Zielgruppe ausreichend zu erfassen...."
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1. Wie viele jugendliche Asylwerber haben seit Juni 2012 eine Lehre in Österreich begonnen? (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)
2. Wie viele dieser Jugendlichen bekamen nach Beginn einer Lehre einen negativen Asylbescheid?
3. Bei wie vielen dieser jugendlichen Asylwerber bedeutete der negative Ausgang des Asylverfahrens eine Beendigung des Lehrverhältnisses?
4. Wie viele jugendliche Asylwerber wurden nach Beginn einer Lehre abgeschoben?
5. Wie genau ist die Zielgruppe dieses Erlasses definiert?
6. Wie erfolgte die Evaluierung dieses Erlasses?