14636/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den  Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend  Gesinnungsprüfungen bei Verwaltungsverfahren im Ressort

 

Im Rahmen der Sitzung des Nationalrats vom 27. Februar 2013 wurde erörtert, dass in den nun beschlossenen Zugangsbeschränkungen für zusätzlich 28 (insgesamt 98) Studienrichtungen an Österreichs Universitäten nicht nur wissenschaftspolitisch sondern auch rechtsstaatlich große Defizite auf die Republik zukommen.

Durch die Ermächtigung an die einzelnen Universitäten, einzelne Studienrichtungen im Zugang zu beschränken, öffnet man Tür und Tor für den Vollzug von Gesinnungsprüfungen im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Dass eine solche konkrete Gefahr besteht, zeigt beispielsweise die Ihnen in der Beilage übermittelte „Verfahrensregelung für die Erneuerung der akademischen Grade Diplomingenieure und Doktor der Bodenkultur“, beschlossen am 25. April 2012 vom Senat der BOKU.

Unter § 1 Abs. 6 der „Regelung zur Durchführung des Verfahrens zur Erneuerung akademischer Grade“ heißt es: „Das Senatsbüro hat zu den Anträgen eine Stellungnahme des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes (DÖW) einzuholen.“

Mit dieser Regelung schafft man in bedenklicher Art und Weise einen Passus der Gesinnungsprüfung, der bisher in jüngster Vergangenheit in Europa nur aus der DDR und anderen kommunistischen Ostblockstaaten bekannt war. Zudem lagert man einen Teil des Verfahrens zur Erneuerung akademischer Grade an der Universität für Bodenkultur an einen privaten Verein, ohne irgendeine wissenschaftliche oder behördliche Legitimation aus. Damit werden Grundsätze des österreichischen Rechtsstaats auf das Gröbste verletzt und Anwärter auf ein „Goldenes Ingenieur-Diplom“ oder „Goldenes Doktor-Diplom“ der Willkür ideologischer und parteipolitischer Gesinnungsschnüffelei ausgesetzt.

Seit Inkrafttreten dieser „Verfahrensbestimmungen“ haben zahlreiche Mitglieder des BOKU- Absolventenverbandes ihren Unmut gegenüber dieser Regelung geäußert, und gegenüber der BOKU und ihrem Verband zum Ausdruck gebracht. Darunter befinden sich auch viele der ÖVP oder dem Bauernbund nahestehende Akademiker, die ihre Studien an der BOKU absolviert haben.

Daher richten die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachfolgende


ANFRAGE

 

1.    Ob, wann und in welcher Art und Weise ist die „Regelung zur Durchführung des Verfahrens zur Erneuerung akademischer Grade“  der Universität für Bodenkultur durch ihr Bundesministerium genehmigt worden ist?

2.    Welche anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen  verfügen über Verfahrensregeln und Entscheidungsprozesse, die das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands(DÖW) in Verwaltungsverfahren und Entscheidungsfindungen miteinbeziehen?

3.    In welchen anderen Verfahren und Entscheidungsprozessen ist bzw. war das DÖW in der Vergangenheit eingebunden bzw. mitbefasst?

4.    Auf welcher rechtlichen Grundlage war das DÖW bei diesen Verfahren und Entscheidungsprozessen eingebunden bzw. mitbefasst?

5.    Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW durch die Universität für Bodenkultur bzw. andere Universitäten und Hochschulen für ihre Dienstleistung der ideologischen Überprüfung in Rechnung gestellt bzw. erhalten?

6.    Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW durch das BMWF für ihre Dienstleistung der ideologischen Überprüfung in Rechnung gestellt bzw. erhalten?

7.    Welche finanzielle Abgeltung hat das DÖW durch einzelne Universitäten und Fachhochschulen für ihre Dienstleitung der ideologischen Überprüfung in Rechnung gestellt bzw. erhalten?

8.    Werden Sie im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht über die Universitäten den oben bezeichneten Passus aus der „Regelung zur Durchführung des Verfahrens zur Erneuerung akademischer Grade“ der Universität für Bodenkultur aufheben?

9.    Gibt es bereits Fälle, bei der auf Grund einer Auskunft/Überprüfung des DÖW die Erneuerung eines akademischen Grades abgelehnt worden ist?

10. Wenn ja, von welchen Universitäten, Fachhochschulen und Instituten wurde die Erneuerung eines akademischen Grades auf Grund einer Auskunft/Überprüfung des DÖW abgelehnt?

11. Wie viele Personen betrifft diese Ablehnung eines akademischen Grades auf Grund einer Auskunft/Überprüfung des DÖW?