14650/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Druckausübung auf Schüler durch die Direktion – Folgeanfra-

ge zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149-J)

 

Die Beantwortung der Anfrage betreffend "Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt" (13149/J XXIV. GP) beantworteten ließ leider viele Fragen offen und steht im Widerspruch zu einer Reihe von der FPÖ vorliegenden Unterlagen, sodass den unterzeichneten Abgeordneten die vorliegende Folgeanfrage notwendig erscheint.

So lautete Ihre Beantwortung ua, dass an der HTL Eisenstadt bei der Anmeldung für unverbindliche Übungen und Freigegenstände keine Unterschriftenlisten zur Anwendung kommen, was eindeutig unrichtig ist.

 

Auch die Antwort zu den Fragen 79 und 80 der urspünglichen Anfrage erweist sich als nachweislich falsch. Am 23. Oktober 2012 in der 3. und 4. Stunde ging DI Viktor Selinger in die Klassen der Schüler, die sich im September zunächst verbindlich an- und sich am 17. Oktober 2012 schriftlich abgemeldet hatten. Dabei „befragte“ er die Schüler sichtbar verärgert und lautstark. In zumindest einem Fall wurde ein Schüler von diesem angeschrien. Die Schüler fühlten sich dadurch unter Druck gesetzt, hatten Angst bezüglich der Konsequenzen für ihre weitere Schullaufbahn und besprachen die Vorgänge mit DDI Dr. Schütz.

In der Folge wagten die betreffenden Schüler nicht mehr, schriftliche Erklärungen in Bezug auf DDI Dr. Schütz – wie etwa, dass dieser mit allen Schülern immer per Sie war – abzugeben. Eine Einschüchterung der betreffenden Schüler infolge der „Befragung“ des DI Selinger ist somit offensichtlich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie rechtfertigt DI Selinger seine o.g. Vorgangsweise?

2.    Welche Konsequenzen leiten Sie für DI Selinger aus seiner o.g. Vorgangsweise ab?

3.    Wie rechtfertigt Schulleiter DI Wagner den o.g. Vorgang?

4.    Wie rechtfertigt Schulleiter DI Wagner seine wiederholte Falschaussage?

5.    Welche Konsequenzen leiten Sie für den Schulleiter daraus ab?

6.    War es die Absicht der Schulleitung, mit der Aktion von DI Selinger die Schüler so einzuschüchtern, dass sie es aus Angst vor Nachteilen nicht mehr wagten schriftliche Erklärungen abzugeben?

7.    Können Sie jedem aktuellen Schüler der HTL versichern, dass Sie für wahre Aussagen mit keinen negativen Konsequenzen für ihre Schullaufbahn (insbesondere bei der Matura) rechnen müssen?

8.    Wie gedenken Sie dies sicherzustellen?

9.    Welche Konsequenzen würde es für die Verantwortlichen geben, würde dies dennoch geschehen?

10. An wen im BMUKK sollen sich die betroffenen Schüler in so einem Fall wenden?