14655/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.04.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Schwerpunktfamilienberatungsstellen

BEGRÜNDUNG

 

Österreich hat im Jahr 2008 die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ratifiziert. Zu deren Umsetzung wurde ein Nationaler Aktionsplan mit dem Motto „Inklusion als Menschenrecht und Auftrag“ erstellt, der am 24. Juli 2012 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen wurde. Die darin angeführten Maßnahmen sollen im Zeitrahmen 2010 – 2020 umgesetzt werden.

Die Maßnahme Nr. 15 im Kapitel „Kinder mit Behinderungen“ im Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen lautet „Förderung von Schwerpunktfamilienberatungsstellen, die Beratung für Familien mit behinderten Angehörigen anbieten“. Die Umsetzung dieser Maßnahme liegt in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Schwerpunktfamilienberatungsstellen im oben genannten Sinn werden vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend derzeit gefördert? Bitte um Auflistung mit Standorten.


 

2)    Wie viele Schwerpunktfamilienberatungsstellen soll es bis zum Jahr 2020 geben?

 

3)    Wie sind die Schwerpunktfamilienberatungsstellen ausgestattet?

 

4)    Ist die Barrierefreiheit in diesen Beratungsstellen in folgenden Dimensionen gewährleistet:

· Physische Barrierefreiheit im Sinne der Erreichbarkeit

· Kommunikative Barrierefreiheit im Sinne der Ermöglichung von Kommunikation für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, non-verbale Menschen und Menschen mit Sprachschwierigkeiten, aber auch Menschen mit Lernschwierigkeiten

· Intellektuelle Barrierefreiheit im Sinne der Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten, z.B. durch Leichter-Lesen Formate?

 

5)    Welche Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über die Situation und die Rechte von Kindern mit Behinderungen werden von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend gesetzt?

 

6)    Wie werden die Zielsetzungen der EU-Behindertenpolitik 2010-2020 von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend konkret umgesetzt?