14672/J XXIV. GP
Eingelangt am 30.04.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Bucher,
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend möglicherweise „nicht angemessene“ Vergütungen im Sinne des „Bankenrettungspaketes“
Mangels diesbezüglicher Informationen gilt es zu hinterfragen, ob die mit dem „Bankenrettungspaket“ (Finanzmarktstabilitäts- und Interbankmarktstärkungsgesetz sowie Verordnung zur Festlegung näherer Bestimmungen über die Bedingungen und Auflagen für Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilitätsgesetz und dem Interbankmarktstärkungsgesetz) verbundenen Auflagen und Bedingungen bzw. die Inhalte der Verordnung betreffend die Vergütungen - laut dem Finanzministerium wurden alle in der Durchführungsverordnung zum „Bankenrettungspaket“ vorgesehenen Bedingungen und Auflagen „vertraglich geregelt“ - von den Banken eingehalten worden sind bzw. werden. Maßgeblich ist insbesondere § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der „Verordnung zum Bankenrettungspaket“, der wie folgt lautet:
„Das Entgelt der organschaftlichen Vertreter und der leitenden Angestellten des Begünstigten ist auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, wobei dafür insbesondere zu berücksichtigen sind,
a) der Beitrag der betreffenden Person zur wirtschaftlichen Lage des Begünstigten insbesondere im Rahmen der bisherigen Geschäftspolitik und des Risikomanagements und
b) die Erforderlichkeit eines marktkonformen Entgelts, um für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung besonders geeignete Personen beschäftigen zu können.“
Im Lichte dessen erscheinen im Besonderen die erfolgten Steigerungen der Fixgehälter der „Hilfsempfänger“ überprüfungswürdig. In einer Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2011 wurde darauf verwiesen, dass die Beurteilung der Angemessenheit von Vergütungen an Organe, Angestellte und wesentliche Erfüllungsgehilfen von Kreditinstituten, welche Maßnahmen aus dem Bankenpaket in Anspruch genommen haben, in selbständiger Verantwortung der FIMBAG läge. Zudem lägen unter Heranziehung der bisher erbrachten Berichte der FIMBAG im Rahmen ihrer Monitoring-Tätigkeit dem Bundesministerium für Finanzen keine Kenntnisse von erfolgten oder drohenden Verletzungen der vertraglichen oder gesetzlichen Bedingungen und Auflagen und somit auch keine Kenntnisse der Erfordernisse von Pönalisierungen vor.
Fraglich ist, wie sich dies für den seitdem vergangenen Zeitraum darstellt.
Diesbezüglich richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1 .
Wie genau wird und wurde die Einhaltung der Vertragsbedingungen bzw. die Vereinbarkeit der gewährten Vergütungen mit den gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorschriften vom Finanzministerium in welchen Zeiträumen kontrolliert?
2.
Wie viele Berichte erstattete die FIMBAG und welchen Inhalt hatten die Berichte jeweils?
3.
Wurden alle von „Hilfsempfängern“ an ihre „organschaftlichen Vertreter“ ausgeschütteten Vergütungen sowie die Aufsichtsratsgagen auf ihre Vereinbarkeit mit § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Durchführungsverordnung zum „Bankenrettungspaket“ (von der FIMBAG) überprüft?
4.
Wenn nein, warum nicht und wann wird dies in welcher Form nachgeholt?
5.
Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse gab es und wie lauteten die jeweiligen Begründung im Einzelnen?
6.
Wie wurden die erfolgten Steigerungen der Fixgehälter der Vorstandsmitglieder sowie die Steigerungen der Aufsichtsratsgagen der Hilfsempfänger von der FIMBAG konkret beurteilt?
7.
Wie wurden die Gehälter der Vorstandsmitglieder sowie die Aufsichtsratsgagen der Hilfsempfänger von der FIMBAG konkret beurteilt?
8.
Hat sich der Schluss der Arbeiterkammer Wien („Der Schluss liegt nahe, dass niedrige Bonuszahlungen bedingt durch die Talfahrt der Aktienmärkte im Krisenjahr 2009 dazu geführt haben, die Grundgehälter anzuheben, um den Vorständen ein möglichst „sicheres“ hohes Gehaltsniveau zu bieten.“) durch die Berichte der FIMBAG inhaltlich bestätigt?
9.
Welche Vertragsverletzungen von „Hilfsempfängern“ wurden insgesamt seit Beginn des „Rettungspaketes“ festgestellt und in welcher Form verfolgt? (Bitte um fallweise Darstellung samt Sachverhaltsschilderungen)