14697/J XXIV. GP

Eingelangt am 07.05.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Bucher, Grosz

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend statistische Angaben bezüglich bedingte Entlassungen

 

Jede Entlassung aus dem Strafvollzug bringt für die Gesellschaft das Risiko, dass der entlassene Gefangene erneut straffällig wird. Vor diesem Hintergrund ist insbesondere die Entwicklung der Zahlen bedingter Entlassungen in den letzten Jahren zu überprüfen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.

Wie viele Personen wurden jeweils im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 sowie bisher im Jahr 2013 (Stichtag: Einlangen der Anfrage im Nationalrat) bedingt entlassen?

(Bitte Darstellung in Form der nachstehenden Aufschlüsselung bzw. durch Ergänzung der nachstehenden Tabelle)

 

 

 

2.

Wie viele der Personen, die jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 sowie bisher im Jahr 2013 bedingt entlassen worden sind, sind rückfällig geworden und nach welchen Delikten haben sich die Rückfalltäter strafbar gemacht?

(Bitte für jeden Täter aufgegliedert nach „Abgeurteilter Tat“ und „Rückfalltat“ sowie aufgegliedert nach Jahren bzw. durch Ergänzung der nachstehenden Tabelle: