14703/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend der Anwendung der §§ 94, 102a, 102b und 102c TKG sowie der TKG-DSVO

BEGRÜNDUNG

 

Am 1.4.2012 ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Gemäß §8 Abs 1 TKG-DSVO hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH eine zentrale Durchlaufstelle einzurichten. Der Betrieb der Durchlaufstelle liegt in der Verantwortung des BMVIT. Die Durchlaufstelle hat den Zugriff auf die Vorratsdaten technisch sicherzustellen und damit dafür zu sorgen, dass Qualitätskriterien im Umgang mit den sensiblen Daten garantiert sind. Darüber hinaus sollen unterschiedlichste Stellen mit der Zugriffsmöglichkeit auf die Protokoll- und Statistikdaten der Durchlaufstelle ihren Kontrollaufgaben nachkommen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    § 94 Abs 1 TKG 2003 sieht im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung einen Kostenersatz für Personal- und Sachaufwendungen der Anbieter vor. Wurde ein solcher Kostenersatz bereits an die teilnahmepflichtigen Anbieter ausbezahlt?

2.    Wie hoch ist die Gesamtsumme des bereits ausbezahlten Kostenersatzes?

3.    Wie hoch ist die voraussichtliche Gesamtsumme des noch zu leistenden Kostenersatzes?


4.    Wie viele Anbieter sind insgesamt zur Teilnahme an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet?

5.    Gemäß § 8 Abs 1 TKG-DSVO hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH eine zentrale Durchlaufstelle einzurichten. Wie hoch sind die gesamten Investitionskosten für die Einrichtung dieser Durchlaufstelle?

6.    Wie gliedern sich die einzelnen Kostenfaktoren (z.B. Konzeption, Programmierung, ...)?

7.    Gemäß § 10 Abs 1 TKG-DSVO liegt der Betrieb der Durchlaufstelle in der Verantwortung des BMVIT. Welche Kosten sind bis zum 31.3.2013 auf den Betrieb und die Wartung der Durchlaufstelle entfallen?

8.    Wurden bisher im Zusammenhang mit dem Betrieb der Durchlaufstelle sicherheitsrelevante Vorfälle festgestellt (z.B. Versuche unberechtigt Zugang zu Daten der Durchlaufstelle zu erhalten)?

9.    Wie oft wurden im Zeitraum 01.04.2012 – 31.3.2013 durch die berechtigten Behörden Vorratsdaten über die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle abgerufen?

10. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen sind diese Abrufe erfolgt?

11. § 11 TKG-DSVO sieht eine Auditierung der Durchlaufstellen-Funktionen vor. Wurde eine solche Auditierung vorgenommen?

12. Zu welchem Ergebnis ist diese Auditierung gekommen?

13. Sind bereits alle in § 14 Abs 3 TKG-DSVO definierten Stellen mit Zugriff auf Protokoll- und Statistikdaten an die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle angebunden?

14. Wenn ja, seit wann?

15. Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Anbieter sind mit 31.3.2013 bereits an die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle angebunden (§ 15 TKG-DSVO)?

17. Sind das alle zum 31.3.2013 von der Vorratsdatenspeicherung erfassten Anbieter?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Gemäß § 21 TKG-DSVO können Anbieter und Behörden sich dafür entscheiden Stammdatenauskünfte über die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle abzuwickeln. Wie viele Anbieter und Behörden haben sich dafür entschieden?

20. Wie viele Stammdatenauskünfte wurden im Zeitraum 1.4.2012 – 31.3.2013 über die Durchlaufstelle abgewickelt?