14705/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend der Anwendung des § 135 Abs 2a StPO iVm §§ 102a und 102b TKG

BEGRÜNDUNG

 

Am 1.4.2012 ist die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Derzeit läuft ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten der Europäischen Union überprüft. Die Anfrage soll Auskunft geben, wie oft das hochumstrittene Instrument bisher zur Anwendung gekommen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie oft wurden im Zeitraum 1.4.2012 – 31.3.2013 auf Basis der Strafprozessordnung auf Vorratsdaten zugegriffen?

2.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Basis des § 135 Abs2 Z2 StPO?

3.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Basis des § 135 Abs2 Z3 StPO?

4.    Wie oft erfolgte im angegebenen Zeitraum der Zugriff auf Basis des § 135 Abs2 Z4 StPO?

5.    Wie viele Abfragen betrafen im angegebenen Zeitraum den Verdacht der Begehung von Verbrechen (§ 17 Abs1 StGB)?

6.    Wie viele Abfragen betrafen im angegebenen Zeitraum den Verdacht der Begehung von Vergehen (§ 17 Abs2 StGB)?

7.    Auf Basis des Verdachts der Begehung welcher konkreten strafbaren Tatbestände wurde im angegebenen Zeitraum auf Vorratsdaten zugegriffen?

8.    Wie viele dieser Abrufe von Vorratsdaten sind über die gemäß TKG-DSVO eingerichtete Durchlaufstelle und wie viele über andere Kommunikationswege erfolgt (z.B. bei Gefahr in Verzug gem. § 94 (4) TKG 2003)?

9.    Sofern für den Abruf von Vorratsdaten andere Kommunikationswege als die Durchlaufstelle verwendet wurden: Welche Kommunikationswege wurden dafür verwendet?

10. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden die Kommunikationswege (Frage 9) gewählt?

11. Wie oft wurde im angegebenen Zeitraum ein Ermittlungsverfahren eingestellt, nachdem eine Auskunft über Vorratsdaten erfolgt ist?

12. Wie oft wurde im angegebenen Zeitraum ein Strafantrag/eine Anklage eingebracht, nachdem eine Auskunft über Vorratsdaten erfolgt ist?

13. Wie oft kam es im angegebenen Zeitraum in Strafverfahren, in denen eine Auskunft über Vorratsdaten erfolgte, in weiterer Folge zum Freispruch der angeklagten Person(en)?

14. Wie oft kam es im angegebenen Zeitraum in Strafverfahren, in denen eine Auskunft über Vorratsdaten erfolgte, in weiterer Folge zur Verurteilung der angeklagten Person(en)?

15. Wie oft kam es im angegebenen Zeitraum in Strafverfahren, in denen eine Auskunft über Vorratsdaten erfolgte, in weiterer Folge zur diversionellen Erledigung?

16. Gemäß § 102c (4) Z2 iVm § 102c (5) TKG 2003 sind an die Bundesministerin für Justiz jährlich bis zum 31. Jänner Protokolldaten über Zugriffe auf Vorratsdaten zwecks Berichterstattung an die Europäische Kommission und an den Nationalrat zu übermitteln. Wurden Ihnen diese Protokolldaten fristgerecht bis zum 31.1.2013 übermittelt?

17. Wurde seitens des BMJ bereits ein Bericht gem Art. 10 der RL 2006/24/EG an die Europäische Kommission übermittelt?

18. Wenn nein, bis wann ist mit einem entsprechenden Bericht des BMJ an die Europäische Kommission zu rechnen?

19. Wurde seitens des BMJ bereits ein Bericht § 102c (4) Z2 TKG an den Nationalrat übermittelt?

20. Wenn nein, bis wann ist mit einem entsprechenden Bericht des BMJ an den Nationalrat zu rechnen?


21. Gemäß §§ 14 (3), 22 (4) und 23 (3) Datensicherheitsverordnung TKG-DSVO ist für den Rechtsschutzbeauftragten beim Bundesministerium für Justiz ein Zugang zur Durchlaufstelle vorzusehen, über den ein Zugang zu Protokolldaten und Statistikdaten ermöglicht wird. Wurde dieser Zugang eingerichtet und verfügt der Rechtsschutzbeauftragte somit über einen aktiven Zugriff auf Protokolldaten und Statistikdaten der Durchlaufstelle?

22. Wenn ja, wie oft wurde dieser Zugang durch den Rechtsschutzbeauftragten im angegebenen Zeitraum benutzt?

23. In wie vielen Fällen hat der Rechtsschutzbeauftrage gegen die Bewilligung einer Vorratsdatenspeicherung im angegebenen Zeitraum Beschwerde erhoben?