14708/J XXIV. GP
Eingelangt am 08.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Franz-Joseph Huainigg,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend bevorstehende Bestellung des Bundesbehindertenanwalts/der Bundesbehindertenanwältin
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Mit der am 1. August 2011 in Kraft getretenen Änderung des § 13d des Bundesbehindertengesetzes wurde die Bestellung des Behindertenanwalts/der Behindertenanwältin neu geregelt. Demnach ist im Rahmen des Bestellungsverfahrens nach öffentlicher Ausschreibung insbesondere ein Hearing durch die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation durchzuführen. Bei gleicher sonstiger Eignung ist einem Menschen mit Behinderung bei der Bestellung der Vorzug zu geben.
Anlass für diese Neuregelung war das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens mit dem erstunterzeichnenden Abgeordneten betreffend die bei der Bestellung von Dr. Erwin Buchinger zum Behindertenanwalt im Dezember 2009 aufgetretenen Zweifel über die Transparenz des Auswahlverfahrens und über mögliche Diskriminierung behinderter Bewerber/innen. Ziel der Gesetzesänderung war somit, behinderten Bewerber/innen Chancengleichheit etwa durch entsprechende Formulierung der Eignungskriterien und durch die Berücksichtigung behinderungsspezifischer Karriereverläufe zu sichern.
Die Amtszeit von Dr. Buchinger als Behindertenanwalt endet in diesem Jahr. Die erste Bestellung nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen steht also bevor.
Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wann wird die öffentliche Ausschreibung erfolgen?
2. In welchen Medien wird die Ausschreibung veröffentlicht?
3. Wie werden die Kriterien in der Ausschreibung lauten?
4. Werden die Kriterien die Nicht-Diskriminierung Behinderter sicherstellen?
5. Wie wird sichergestellt, dass die zum Hearing eingeladenen Bewerber/innen, diskriminierungsfrei ausgewählt werden?
6. Wann ist das Hearing geplant?
7. Wie wird für eine faire Besetzung und einen fairen Ablauf des Hearings gesorgt?
8. Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass behinderte Bewerber/innen die gleichen Chancen im Auswahlverfahren bekommen?