14717/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend die geplante Ortsumfahrung Schützen im Burgenland
Der geplante Bau der „Umfahrung Schützen“ (Nordburgenland, im Verlauf der B50 bzw. in Fortsetzung der S31 an ihrem nördlichen Ende) sorgt in der Bevölkerung und unter den Umweltschutzorganisationen nach wie vor für großen Unmut. Vollkommen unverständlich ist, dass Landeshauptmann Niessl nach wie vor an diesem sinnlosen und entbehrlichen Straßenbauprojekt festhält. Nach den jüngsten Angaben soll der Bau rund 20 Mio Euro verschlingen, Geld, das im Burgenland dringend für wichtige Infrastrukturmaßnahmen gebraucht wird.
Äußerst fragwürdig ist zudem auch die Vorgangsweise des Landes in dieser Angelegenheit. Der Versuch, die UVP zu umgehen und Informationen zurückzuhalten zeigt deutlich, dass Landeshauptmann Niessl das Projekt um jeden Preis durchziehen möchte.
Darüber hinaus befindet sich der geplante Straßenverlauf am Rande von überaus wertvollen Naturschutzgebieten: Vom Natura 2000 Europaschutzgebiet, Naturparks, Biosphärenpark über Weltkulturerbe bis zum Nationalpark erstrecken sich die Schutzgebiete in dieser Region, wie kaum in einer anderen in Österreich.
Es ist zudem eine unbestrittene Tatsache, dass eine derartige Ortsumfahrung vermehrt Verkehr anzieht, wodurch nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die ansässige Bevölkerung vermehrte Belastungen durch Lärm, Feinstaub usw. entstehen würden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Aus Anlass – unter anderem – des Feststellungsverfahrens für die Umfahrung Schützen wurde das UVP-G novelliert; dies im Hinblick darauf, dass sich das Land Burgenland als Projektwerber selbst das Vorhaben als UVP-frei „attestiert“ hat, ohne dass es eine ausreichende Parteienstellung der betroffenen Öffentlichkeit gegeben hätte. Ist aus Sicht des BMLFUW als zuständiges Ministerium dieses Straßenbauprojekt tatsächlich nicht UVP pflichtig, wie es der Feststellungsbescheid der Burgenländischen Landesregierung besagt?
2) Der Feststellungsbescheid konzentriert sich ausschließlich auf die Immissionssituation im Raum Schützen und legt diese als einziges Kriterium für die Ablehnung der UVP-Pflicht zugrunde. Ist damit aus Ihrer Sicht die notwendige Objektivität für eine negative Entscheidung gewahrt?
3) Ist geplant, das UVP-G so zu novellieren, dass den Umweltorganisationen - denen derzeit bloß die Möglichkeit eines Überprüfungsantrages zukommt – eine volle Parteistellung eingeräumt wird?
4) Falls nein: Erachten Sie die Vorgaben der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und der UVP-Richtlinie dahingehend als ausreichend erfüllt, dass ein bloßer Überprüfungsantrag, aber keine Parteistellung eingeräumt wird?
5) Falls die obige Frage bejaht wird: Gilt dies auch dann, wenn im „Anlassfall“ der Umfahrung Schützen nicht einmal diese Überprüfungsmöglichkeit eingeräumt würde (etwa deshalb, weil Ihnen der Feststellungsbescheid bislang nicht zugestellt wurde)?
6) Erachten Sie die Vorgaben der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und der UVP-Richtlinie als erfüllt, wenn in derartigen Fällen ein Überprüfungsantrag ausscheidet (etwa weil kein Feststellungsbescheid für jenes Projekt, das tatsächlich umgesetzt wird, vorliegt, sodass dieser nicht einmal einem Überprüfungsantrag zugänglich ist)?
7) Erachten Sie die Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie und die UVP-Richtlinie als ausreichend gewahrt bzw. umgesetzt, wenn Umweltorganisationen keine Handhabe haben, die Feststellung zu beantragen, dass ein in anderer Form geplantes oder realisiertes Projekt UVP-pflichtig ist, als jenes, hinsichtlich dessen ein Feststellungsbescheid vorliegt?
8) Die Projektkosten werden gemäß derzeitiger Planung mit EUR 20 Mio. veranschlagt. Kann eine derartige Aufwendung von Steuergeldern für einen nutzlosen und umweltbelastenden Straßenbau verantwortet werden oder sollten diese Gelder sinnvoller für dringend notwendige Umwelt-und Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden?