14718/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz
betreffend Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hartberg und Fürstenfeld
Im Juni 2012 wurde die sogenannte "Strukturoptimierung der steirischen Bezirksgerichte" präsentiert. Im Zuge der Verhandlungen zwischen dem Land Steiermark und der Justizministerin habe man sich auf die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten geeinigt, sodass es künftig 15 Bezirksgerichte in der Steiermark geben wird. Folgende Bezirksgerichte werden zusammengeführt: Bad Radkersburg kommt zu Feldbach (ab 1. Juli 2014), Frohnleiten zu Graz-West (ab 1. Juli 2013), Gleisdorf zu Weiz (ab 1. Juli 2014), Hartberg zu Fürstenfeld (ab 1. Juli 2013), Irdning zu Liezen (ab 1. Juli 2013), Knittelfeld zu Judenburg (ab 1. Juli 2013) und Stainz zu Deutschlandsberg (ab 1. Juli 2014).
Laut Landespressedienst Steiermark sprach LH Voves von einer sinnvollen und effizienten Reform: „Die Bundesministerin hat uns von der Notwendigkeit dieser Zusammenlegungen überzeugt. Wir brauchen auch hier effizientere und konstengünstigere Strukturen."
Die Verlegung des Gerichtsstandortes Hartberg nach Fürstenfeld hat einige Verwunderung ausgelöst. Das Gericht in Hartberg hat wesentlich mehr Bedienstete als das sehr kleine Bezirksgericht in Fürstenfeld. Zudem ist in das Hartberger Gerichtsgebäude in den letzten ständig investiert worden und entspricht nunmehr allen Anforderungen, um auch die wenigen Bediensteten aus Fürstenfeld ohne weitere Baumaßnahmen aufnehmen zu können. In Fürstenfeld hingegen müsste ein neues Gerichtsgebäude gebaut werden, dass wohl mehrere Millionen Euro kosten würde. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum aus einer Bezirkshauptstadt das Gericht an die Peripherie abgesiedelt wird. Hartberg liegt im neuen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld viel zentraler als Fürstenfeld. Menschen aus dem Wechselgebiet können mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer nach Fürstenfeld und erst recht schwer (wenn überhaupt) am gleichen Tag wieder nach Hause fahren. Der Weg zum Recht sollte nicht erschwert werden. Zudem werden durch die Verlegung nach Fürstenfeld wesentlich mehr Bedienstete pendeln müssen, als es umgekehrt der Fall wäre.
Eine entsprechende parlamentarische Anfrage der Grünen im steirischen Landtag wurde mit Hinweis auf die Bundeskompetenz nicht beantwortet.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Bedienstete haben die Bezirksgerichte Hartberg und Fürstenfeld?
2. Wann ist das Hartberger Bezirksgericht mit welchen Kosten erneuert bzw. saniert worden?
3. Warum werden nicht die wenigen Fürstenfelder Bediensteten in das sanierte Hartberger Bezirksgericht verlegt?
4. Muss durch die Zusammenlegung in Fürstenfeld ein neues Bezirksgericht bzw. ein Zubau errichtet werden? Wie hoch werden die Kosten sein?
5. Welche Mehrkosten entstehen insgesamt durch die Zusammenlegung in Fürstenfeld?
6. Inwiefern entstehen durch den erforderlichen Zu- oder Neubau in Fürstenfeld die von ihnen und LH Voves angeführten "effizienteren und konstengünstigeren Strukturen"?
7. Welche Gründe sprechen dafür, ein Bezirksgericht aus der viel besser erreichbareren Bezirkshauptstadt abzusiedeln?
8. Inwiefern entstehen durch die Zusammenlegung an der Peripherie die von ihnen und LH Voves angeführten "effizienteren und konstengünstigeren Strukturen"?
9. Inwiefern sind im Schnitt weitere Wege zu einer schlechter erreichbareren Stadt für rechtsuchende BürgerInnen, RechtsanwältInnen und Bedienstete "effizienter und kostengünstiger"?