14724/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Lugar, Markowitz
und Kollegen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend mögliche Gefahren aus der Verwendung von Aluminium in Drogerie- und Arzneiwaren sowie im Lebensmittelbereich
Einem Zeitungsbericht der Kleinen Zeitung vom 12.3.2013 mit dem Titel „Aluminium- ein ganz heißes Eisen“ zufolge gehen von der Verwendung von Aluminium in Medikamenten, Drogeriewaren sowie im Lebensmittelbereich Gefahren für die menschliche Gesundheit aus.
Das Metall störe 200 bekannte Körperfunktionen. Es verursache oder begünstige Alzheimer, Allergien, andere Autoimmunerkrankungen und Brustkrebs: Es würde in Deos bzw. Anti-Schwitz-Produkten verwendet. Aluminium verschließe die Hautporen. Brustkrebs und Tumore bildeten sich dann vermehrt in der Gegend, wo es angewendet würde, zum Beispiel um die Achselhöhlen. Bei Alzheimer-Patienten seien in zerstörten Hirngeweben hohe Anteile an Aluminium-Ionen festgestellt worden. In der Umkehr schließt man auf eine Schadwirkung des Metalls. Allergien gegen Lebensmittel könnten dann entstehen, wenn sie in Verbindung mit Aluminium gegessen werden. Ein Zusammenhang mit Auto-Immunerkrankungen wird diskutiert. Säurehaltige Lebensmittel wie Fruchtsäfte, Rhabarber und Sauerkraut würden bei Aufbewahrung in Alu-Geschirr hohe Mengen des Metalls herauslösen und so verstärkt im Organismus aufgenommen werden. Wissenschaftler am AKH hätten herausgefunden, wenn Frauen in der Schwangerschaft Aluminium haltige Kautabletten gegen Magenübersäuerung (zB "Talcid") nehmen, dass die Kinder eher zu Allergien neigen. Frankreich gehe dazu über, bei Alu haltigen Impfstoffen insbesondere für Kleinkinder nach Alternativen zu suchen.
Der Autor hinterfragt außerdem finanzielle Naheverhältnisse und damit die Unbefangenheit der Professoren, die dem Metall seine Unbedenklichkeit bescheinigen: Ganze Uni-Institute würden "von einflussreichen Lobbys finanziert", "unabhängige Forschung blockiert".
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Gesundheit nachstehende
ANFRAGE: