14727/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen
betreffend die „schützende Hand“ des Staatssekretärs im Finanzministerium
In einem Interview mit der Kronen Zeitung vom 12. Mai 2013 erklärt Felix Baumgartner die Beweggründe für seine Wohnsitzverlegung in die Schweiz. Demnach sah er sich gezwungen seinen Wohnsitz außer Landes zu nehmen, um der heimischen Steuer zu entgehen, da seine Tätigkeit nicht unter den „Sportlererlass“ gefallen sei. Baumgartner gibt an, dass er die „lästige Finanz“ erst durch eine Intervention des Staatssekretärs im Finanzministerium losgeworden sei. Nachdem ihm aber die „schützende Hand“ des Staatssekretärs abhanden gekommen ist, wäre ihm nichts anderes übrig geblieben, als seinen steuerlichen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Welcher Staatssekretär im Finanzministerium hat die „schützende Hand“ über Felix Baumgartner ausgebreitet?
2. In welcher Form hat der Staatssekretär im Finanzministerium seine „schützende Hand“ ausgebreitet?
3. Gibt es eine Weisung oder ein schriftliches Dokument des Finanzministeriums, wonach die Steuerbehörden vor Ort den Fall Felix Baumgartner anders als ursprünglich bewerten mussten?
a. Wenn ja, wann wurde diese Weisung bzw. dieses Dokument verfasst und was beinhaltet diese Weisung bzw. dieses Dokument im Detail?
4. Können Sie ausschließen, dass die „schützende Hand“ des Staatssekretärs auch weitere prominente Fälle vor dem Zugriff der Finanz schützte?