14739/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Folgeanfrage
In der parlamentarischen Anfrage 14171/J (XXIV. GP)[1] betreffend neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter wurden die Problematiken, die durch die Erweiterungen des Leistungsangebotes der Zahnambulatorien entstehen können, thematisiert. In der entsprechenden schriftlichen Beantwortung 13828/AB (XXIV.GP)[2] wurde auf die Frage der entstandenen Defizite nachfolgende Auskunft erteilt:
„[…] Die Zahnambulatorien der BVA können auf Grund des gesetzlichen Sachleistungsauftrags nur marginal Erlöse erzielen, weil sie nur für einen geringen Teil der Leistungen "Kostenbeiträge" (Privathonorare) von den Versicherten verlangen dürfen. Bei der daraus entstehenden systemimmanenten Unterdeckung der Kosten kann nicht von Defizit gesprochen werden […]“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch war die „systemimmanente Unterdeckung“ des Zahnambulatoriums in Wien seit 2008? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
a. Auf welche Hauptfaktoren ist diese „systemimmanente Unterdeckung“ zurückzuführen?
b. Wie wurde diese „systemimmanente Unterdeckung“ ausgeglichen?
2. Wie hoch war die „systemimmanente Unterdeckung“ des Zahnambulatoriums in Salzburg seit 2008? (aufgeschlüsselt nach Jahren)
a. Auf welche Hauptfaktoren ist diese „systemimmanente Unterdeckung“ zurückzuführen?
b. Wie wurde diese „systemimmanente Unterdeckung“ ausgeglichen?