14739/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter – Folgeanfrage

 

 

In der parlamentarischen Anfrage 14171/J (XXIV. GP)[1] betreffend neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter wurden die Problematiken, die durch die Erweiterungen des Leistungsangebotes der Zahnambulatorien entstehen können, thematisiert. In der entsprechenden schriftlichen Beantwortung 13828/AB (XXIV.GP)[2] wurde auf die Frage der entstandenen Defizite nachfolgende Auskunft erteilt:

„[…] Die Zahnambulatorien der BVA können auf Grund des gesetzlichen Sachleistungsauftrags nur marginal Erlöse erzielen, weil sie nur für einen geringen Teil der Leistungen "Kostenbeiträge" (Privathonorare) von den Versicherten verlangen dürfen. Bei der daraus entstehenden systemimmanenten Unterdeckung der Kosten kann nicht von Defizit gesprochen werden […]“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war die „systemimmanente Unterdeckung“ des Zahnambulatoriums  in Wien seit 2008? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

a.    Auf welche Hauptfaktoren ist diese „systemimmanente Unterdeckung“ zurückzuführen?

 

b.    Wie wurde diese „systemimmanente Unterdeckung“ ausgeglichen?

 


2.    Wie hoch war die „systemimmanente  Unterdeckung“ des Zahnambulatoriums in Salzburg seit 2008? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

 

a.    Auf welche Hauptfaktoren ist diese „systemimmanente Unterdeckung“ zurückzuführen?

 

b.    Wie wurde diese „systemimmanente Unterdeckung“ ausgeglichen?

 

 



[1] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_14171/fname_291976.pdf

[2] http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_13828/fname_301382.pdf