14740/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Herrn Bundeskanzler
betreffend die ungarische Volksgruppe in Österreich.
Die ungarische Volksgruppe in Österreich ist eine vom österreichischen Staat anerkannte und auch mit Geldmittel geförderte Minderheit. Das Bundeskanzleramt wickelt die Volksgruppenförderung ab, deren Ansuchen jeweils am Beginn des Kalenderjahres einzureichen sind.
Antragsberechtigt sind im wesentlichen Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Für volksgruppenspezifische Projektförderungen sind Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen ebenfalls antragsberechtigt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende
Anfrage
Bitte um Aufstellung der Förderungen nach Jahr (ab 2010) und Zweck!