14740/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Herrn Bundeskanzler

 

betreffend die ungarische Volksgruppe in Österreich.

 

 

 

Die ungarische Volksgruppe in Österreich ist eine vom österreichischen Staat anerkannte und auch mit Geldmittel geförderte Minderheit.  Das Bundeskanzleramt wickelt die Volksgruppenförderung ab, deren Ansuchen jeweils am Beginn des Kalenderjahres einzureichen sind.

 

Antragsberechtigt sind im wesentlichen Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Für volksgruppenspezifische Projektförderungen sind Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen ebenfalls antragsberechtigt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Vereine, Stiftungen und Fonds der ungarischen Volksgruppe sind in Österreich gemeldet?
    Bitte um Aufstellung nach Mitgliederanzahl!

 

  1. Wie hoch sind die Förderungen an Vereine, Institutionen und Fonds, die der ungarischen Volksgruppe zuzurechnen sind?

Bitte um Aufstellung der Förderungen nach Jahr (ab 2010) und Zweck!

 

  1. Kann die Einhaltung des Zwecks der Förderungen überprüft werden?
    Falls ja, wer führt die Überprüfung durch?
    Falls ja, mit welchen Ergebnis?

  2. Gibt es abgesehen von finanzieller Förderung noch weitere Unterstützungen die der österreichische Staat an die ungarische Volksgruppe oder deren Vereine, Institutionen und Fonds leistet?
    Falls ja, bitte um Aufstellung nach Jahren ab 2010!