14751/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Kontakte und Verfehlungen des Uwe Sailer

Der Datenforensiker und Kriminalbeamte Uwe Sailer ist regelmäßig in der Medienlandschaft präsent. Sailers Tätigkeit sollte dem Schutz der verfassungsmäßigen österreichischen Werte und Rechtsordnung dienen. Er selbst scheint sein Aufgabenfeld ideologischer bzw. politischer zu definieren. Sailer leitete Inhalte, die der Akt des LVT-OÖ mit der Kennzahl 125/05 beinhaltete, an den grünen Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger weiter. Für sein Vorgehen erhielt Sailer am 20. Jänner dieses Jahres den Ute-Bock-Preis der Organisation SOS Mitmensch. Mit seiner Antipathie gegenüber demokratisch gewählten und legitimierten Parteien konnte er auch bei seiner Dankesrede nicht hinter dem Berg halten:

„Und dieser Rechtsextremismus hat in Österreich – vor allem durch eine sogenannte „Law & Order-Partei“ – in den letzten Jahren eine Ausbreitung und Unterminierung im Bereich rechtsstaatlicher Säulen erreich, was sehr bedenklich ist. … Ein Generalsekretär einer demokratisch gewählten Partei, der ein Entgegenstellen gegen derartige Umtriebe als „dubios und suspekt“ bezeichnet und Menschenrechtsbildung als „Umerziehung“ definiert, befindet sich nie im Einklang mit unseren Werten, unserer Verfassung und den rechtsstaatlichen Prinzipien. Ich werde weiterhin die Aufgabe wahrnehmen, die Vision einer verantwortlichen Zukunft nicht durch ewig gestriges Gedankengut zerstören zu lassen.“ 

Die Abgrenzung zwischen persönlicher politischer Geisteshaltung, zivilgesellschaftlichem Engagement und seiner dienstlichen Verpflichtung gegenüber der Republik verschwimmt im Falle Sailers. Wie obiges Zitat belegt. Er will im Jahr 2011 einen so genannten „Honeypot“ auf seiner Homepage eingerichtet haben. Dazu stellte er Bilder der nationalsozialistischen Hetz- und Propagandazeitschrift „Der Stürmer“ darauf und will die Information über ein angebliches Hacking seiner Site darüber an kontakte@alpen-donau.info übermittelt haben. Daraus folgert Sailer etwas eingeschränkt, dass lediglich Menschen nationalsozialistischer Gesinnung davon gewusst haben könnten. Überdies stellt sich die Frage, welchen Inhalts die von ihm an die angegebene Mailadresse geschickte Nachricht war. Um innerhalb der Szene für authentisch gehalten zu werden, wird sie vermutlich mit einschlägigen und per se strafbaren Formulierungen und Inhalten gespickt gewesen sein. Sailer scheint sich außerhalb seiner Dienstzeit als Hobbydetektiv betätigt zu haben und zu diesem Zwecke Kontakte zur Neonaziszene zu pflegen. Dienstliches Wissen und Wissen seines Umfeldes wurden missbraucht, um parteipolitisch motivierte Kampagnen starten zu können. Ermittlungen gegen tatsächliche Neonazis könnten durch dieses Verhalten gefährdet worden sein. In jedem Fall muss ausgeschlossen werden können, dass Beamte wie Uwe Sailer technisch Möglichkeiten und Informationen dienstlicher Natur für private Feldzüge missbrauchen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

  1. Ist nachvollziehbar, wie Uwe Sailer an Inhalte des Aktes LVT-OÖ 125/05 gelangen konnte?
    1. Wenn ja, wie genau?
    2. Wenn nein, wie kann dies mit ziel-und ergebnisorientierter interner Revision vereinbart werden?
  2. Ist dem BMI der genaue Inhalt jenes Mails bekannt, das Uwe Sailer an kontakte@alpen-donau.info geschickt haben will?
  3. Hatte Uwe Sailer den dienstlichen Auftrag, dieses Mail zu verfassen und abzuschicken?
    1. Wenn ja, welche Stelle erteilte diesen?
    2. Wenn nein, kann ausgeschlossen werden, dass Sailer dadurch Ermittlungen gegen die Neonaziszene gefährdete bzw. behinderte?

                                          i.   Wenn ja, wie kann dies mit Sicherheit ausgeschlossen werden?

                                        ii.   Wenn nein, welche Schritte wurden gesetzt, um diese Verfehlung zu ahnden?

  1. Erfüllt der Inhalt bzw. ein Teil des Inhaltes der Mail den Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung?
    1. Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen führten die bisherigen Ermittlungen?
  2. Ist bekannt, ob Sailer abseits seiner dienstlichen Tätigkeit und Aufgabenstellung – aus welchen Gründen auch immer – Kontakte zur Neonaziszene pflegt?
    1. Wenn ja, wie gestalten sich diese Kontakte und wie kann ausgeschlossen werden, dass sich dadurch ein Sicherheitsrisiko für die Republik ergibt?