14782/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Bezugsvorschüsse

 

 

Einem Schreiben des Bundesministeriums für Justiz an den Zentralausschuss ist zu entnehmen:

„Das Bundesministerium für Justiz teilt mit, dass nicht nur im Bereich des Strafvollzuges, sondern

im Budget des gesamten Justizressorts seit dem Jahr 2011 keine Mittel für Bezugsvorschüsse

mehr vorgesehen sind.  

(…)

Eine Wiedereinführung von Bezugsvorschüssen im Justizressort ist daher auch bis auf weiteres nicht in Aussicht genommen. (…).“

 

Bei den Budgetverhandlungen Anfang November 2012 war dies für die Ministerin noch kein Thema.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Warum gibt es keine Mittel mehr für Bezugsvorschüsse?
  2. Wie hoch war der Aufwand an finanziellen Mitteln für die Bezugsvorschüsse in den Jahren 2008, 2009 und 2010?
  3. Wurden diese ausgeschöpft?
  4. Warum haben Sie im Rahmen der Budgetbehandlung im Ausschuss gesagt, dass es Bezugsvorschüsse gibt?
  5. Welche Mittel sind für Geldaushilfen für das Jahr 2013 budgetiert?
  6. Welche Mittel waren 2010, 2011 und 2012 für Geldaushilfen budgetiert?
  7. Wurden diese ausgeschöpft?