14784/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Abhängung von Kreuzen an einer Schule

 

 

Am Dienstag, 7. Mai 2013 ließ der Verein „Religion ist Privatsache“ aufhören mit einer Pressemeldung, wonach auf Betreiben der Mutter eines Kindes der Schuldirektor einer Volksschule in allen Schulklassen die Kreuze abnehmen ließ.

 

(http://www.religion-ist-privatsache.at/news/news-detail/archive/saemtliche-kreuze-in-wiener-volksschule-abgehaengt-elterneinsatz-zeigt-erfolg/, 8. Mai 2013)

 

Der Inhalt der Seite wie auch der Original-APA-OTS-Meldung lautet wie folgt:

 

 

OTS0228 5 II 0263 REL0001                             Di, 07.Mai 2013

 

Religion/Politik/Gesellschaft/Bildung/Schule

 

Sämtliche Kreuze in Wiener Volksschule abgehängt - Elterneinsatz zeigt Erfolg!=

 

Wien (OTS) - Dank dem couragierten Einsatz einer Mutter, die das in der Klasse ihrer Tochter angebrachte Kreuz als Zeichen der religiösen Bevormundung empfand, konnte die Entfernung sämtlicher Kreuze in dieser Schule bewirkt werden. Entgegen den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes und trotz mehrmaligen Ansuchens, gaben anfangs weder die Schuldirektion noch der zuständige Schulinspektor der Mutter bekannt, wie viele der Schulkinder als "Christen" gemeldet wurden. Wie sich jedoch später herausstellte, waren weniger als 50% der Kinder, die die Schule ihrer Tochter besuchen, als "Christen" gemeldet. Somit wurde offensichtlich, dass für das Anbringen von Kreuzen in dieser Schule jegliche gesetzliche Grundlage fehlte. Nach einem gesetzlich nicht gedeckten Versuch, nur in einigen Klassen die Kreuze abzuhängen, lenkte schließlich die Schuldirektion ein und entfernte alle Schulkreuze.

 

   Für Eytan Reif von der "Initiative Religion ist Privatsache" beweist der Sachverhalt, dass "Zivilcourage sich lohnt" und dass "selbst verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze, wie das Religionsunterrichtsgesetz, ausgehebelt werden können, um im Einzelfall der religiösen Bevormundung von Eltern die Stirn zu zeigen". Der im Jahr 2010 von der Initiative eingerichteten "Meldestelle" liegen laut Reif mehrere ähnliche Beschwerden vor. "Es ist davon auszugehen, dass mit der Unterstützung der Initiative nun weitere Eltern ihr Recht auf Freiheit von Religion in öffentlichen Schulen einklagen werden" so Reif abschließend.

 

   Im Jahr 2011 fällte der Verfassungsgerichtshof ein von Verfassungsexperten kritisiertes Urteil, wonach der Zwang, in öffentlichen niederösterreichischen Kindergärten Kreuze anzubringen, verfassungskonform wäre. Eine Beschwerde gegen dieses Urteil, die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingebracht wurde, ist derzeit noch anhängig.

 

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Rückfragehinweis:

   Initiative Religion ist Privatsache

   Tel.: 0664-4614146

   mailto:office@religion-ist-privatsache.at
(http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130507_OTS0228/saemtliche-kreuze-in-wiener-volksschule-abgehaengt-elterneinsatz-zeigt-erfolg, 8. Mai 2013)

 

Da auch nicht gänzlich auszuschließen ist, dass es sich bei der Meldung um eine sog. „Ente“ handelt, soll diese Meldung hiermit auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Anfrage

 

 

1.     In welcher Schule hat sich dieser Vorfall ereignet?

2.     Wie hoch ist der Anteil an Schülern mit nicht-deutscher Muttersprache an dieser Schule?

3.     Wie hoch ist der Anteil an Kindern mit österreichischer Staatsbürgerschaft und nicht-deutscher Muttersprache an dieser Schule

4.     Wie hoch ist der Anteil an Kindern österreichischer Staatsbürgerschaft und deutscher Muttersprache an dieser Schule?

5.     Wieso wurden lt. o.g. Pressemitteilung in allen Klassen dieser Schule Kreuze abgehängt, wiewohl es hiefür keine gesetzliche Grundlage gibt?