14787/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gerhard Huber

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend des Salzburger Sachverständigen Dr. E.B.

 

Die Gutachtertätigkeit des ehemaligen Sachverständigen Dr. E.B. ist Gegenstand mehrfacher Medienberichte, die auf ungeheuerliche Umstände hindeuten. So seien viele Gutachten von mangelhafter Qualität bzw. weitestgehend aus Textbausteinen zusammengesetzt.

 

Beachtlicherweise hat die Zeitschrift „ECHO“ (6/2012, S. 8 ff.) unter dem Titel „Verheerende Optik“ unter anderem berichtet, der Gerichtssachverständige Dr. E.B. sei vor seiner Arbeit durch die Richterschaft vor allem auf die Wichtigkeit der Einhaltung von Kostengrenzen und die Einhaltung der Frist für die Gutachtenserstellung hingewiesen worden. Er schreibt in seiner dort abgedruckten Rechtfertigung wörtlich: „In Hinblick auf eine Beschleunigung der Verfahren (2 bis 3 Monatsfrist) wurde eine detaillierte Ausarbeitung gegenüber dem Merkmal ‚fristgerecht’ hinangestellt.“

 

Auch erscheint ein Beitrag in der Zeitschrift „NEWS“ (04/13, S. 45 ff.) von Bedeutung. Dort wird u.a. detailliert von einer – offensichtlich akkordierten – Aktion dreier RichterInnen berichtet, die sich (zufällig ?!) am 4. 7., am 5. 7. sowie am 9. 7. 2012 brieflich an Dr. E.B. gewandt haben und darin – wortident – „mit Erstaunen“ vernommen haben wollen, dass gegen Dr. E.B. ein Strafverfahren geführt werde. Im Übrigen wird in diesen Schreiben die zurückliegende Gutachtertätigkeit des Be­schuldigten in Pflegschaftssachen mit Lob geradezu überschüttet und – auch im Na­men von KollegInnen – lebhaft bedauert, dass dieser seine SV-Tätigkeit beendet habe.

Der oben zitierten Zeitschrift „ECHO“ lässt sich überdies entnehmen, dass die Richterin B. (BG Wels) ehemaliges Vorstandsmitglied des Kinderschutzzentrums „Wigwam“ war, das über eine „Vernetzung“ mit der TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe), die kommerziell Dr. E.B. zuzurechnen ist, verfügte.


 

Wie dem oben erwähnten „NEWS“-Artikel weiter entnommen werden kann, hat sich eine Parteienvertreterin (Mediatorin) in der Strafsache Dr. E.B. persönlich an das Bundesministerium für Justiz gewandt, wobei das Gespräch mit dem betreffenden Exponenten des BMJ mit der Frage geendet habe: „Na, wollen Sie vielleicht, dass B. vor dem Strafrichter steht?“. Die bejahende Antwort dieser Dame habe ihrer Mitteilung zufolge nur „indigniertes Kopfschütteln ausgelöst“.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

 

ANFRAGE:

 

  1. In welchem Stadium befindet sich das seit 2009 anhängige Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 7 St 109/09x derzeit?
  2. Welche konkreten Ermittlungsschritte wurden bisher gesetzt und welche Ergebnisse gibt es?
  3. Wie ist zu erklären, dass in diesem Verfahren trotz der eheblichen Verfahrensdauer noch keine Anklage oder Einstellung erfolgt ist?
  4. Gibt es eine Weisung an die Staatsanwaltschaft, dass Verfahren einzustellen und, wenn ja, warum?
  5. Gab es von politischer Seite (dem Sachverständigen werden beste Verbindungen zur SPÖ nachgesagt) Interventionen bezüglich des gegenständlichen Verfahrens?
  6. Was gedenken Sie zwecks Beschleunigung dieses Verfahrens zu unternehmen?
  7. Wie viele Gutachten, Expertisen, etc. wurden eingeholt bzw. stehen noch aus?
  8. Welche konkreten Inhalte haben diese Gutachten, Expertisen, etc.?
  9. Ist es belegt, dass dem Sachverständigen Dr. E.B. von Richtern „Kostengrenzen“ für Gerichtsgutachten gegeben bzw. Vorgaben zum Umfang gemacht wurden?
  10. Wenn ja, ist dies gängige Praxis und ist eine solche von Ihrer Seite vorgegeben?
  11. Wenn nein, gab es diesbezügliche Befragungen sowie Maßnahmen von Ihrer Seite?
  12. In welchem Verhältnis stand und steht der Sachverständige Dr. E.B. zur Firma TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe)?
  13. Ist es belegt, dass der Sachverständigen Dr. E.B. Gutachten erstellt hat, in denen er Kindern und Jugendlichen angebliche psychische Krankheiten attestierte und diese Kinder und Jugendliche an die TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe) zur „Behandlung“ überwiesen hat?
  14. Gab es diesbezügliche Befragungen?
  15. Wenn nein, warum nicht?
  16. Ist es belegt, dass die Organisation „Wigwam“ bzw. „mittelbar“ die Richterin B. (BG Wels) als ehemaliges Vorstandsmitglied der Organisation „Wigwam“ mit dem Unternehmen TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe) zusammenarbeitete?

 

  1. Wie beurteilen Sie dies aus (standes-)rechtlicher Sicht?
  2. Ist es belegt, dass die Richterin von dieser Zusammenarbeit finanziell nicht profitiert hat?
  3. Wie hoch waren die Zuwendungen der öffentlichen Hand an das Unternehmen TAF? (Bitte aufgegliedert nach Jahren)
  4. Wurden die (größtenteils nicht rechtskundigen und sachlich uninformierten) Parteien, die möglicherweise Opfer fehlerhafter Gerichtsentscheidungen als Folge der Gutachten von Dr. E.B. wurden, darüber aufgeklärt, dass ihnen gegebenenfalls eine neue Antragstellung offen steht?
  5. Wenn nein, warum nicht?