14787/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Gerhard Huber
Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend des Salzburger Sachverständigen Dr. E.B.
Die Gutachtertätigkeit des ehemaligen Sachverständigen Dr. E.B. ist Gegenstand mehrfacher Medienberichte, die auf ungeheuerliche Umstände hindeuten. So seien viele Gutachten von mangelhafter Qualität bzw. weitestgehend aus Textbausteinen zusammengesetzt.
Beachtlicherweise hat die Zeitschrift „ECHO“ (6/2012, S. 8 ff.) unter dem Titel „Verheerende Optik“ unter anderem berichtet, der Gerichtssachverständige Dr. E.B. sei vor seiner Arbeit durch die Richterschaft vor allem auf die Wichtigkeit der Einhaltung von Kostengrenzen und die Einhaltung der Frist für die Gutachtenserstellung hingewiesen worden. Er schreibt in seiner dort abgedruckten Rechtfertigung wörtlich: „In Hinblick auf eine Beschleunigung der Verfahren (2 bis 3 Monatsfrist) wurde eine detaillierte Ausarbeitung gegenüber dem Merkmal ‚fristgerecht’ hinangestellt.“
Auch erscheint ein Beitrag in der Zeitschrift „NEWS“ (04/13, S. 45 ff.) von Bedeutung. Dort wird u.a. detailliert von einer – offensichtlich akkordierten – Aktion dreier RichterInnen berichtet, die sich (zufällig ?!) am 4. 7., am 5. 7. sowie am 9. 7. 2012 brieflich an Dr. E.B. gewandt haben und darin – wortident – „mit Erstaunen“ vernommen haben wollen, dass gegen Dr. E.B. ein Strafverfahren geführt werde. Im Übrigen wird in diesen Schreiben die zurückliegende Gutachtertätigkeit des Beschuldigten in Pflegschaftssachen mit Lob geradezu überschüttet und – auch im Namen von KollegInnen – lebhaft bedauert, dass dieser seine SV-Tätigkeit beendet habe.
Der oben zitierten Zeitschrift „ECHO“ lässt sich überdies entnehmen, dass die Richterin B. (BG Wels) ehemaliges Vorstandsmitglied des Kinderschutzzentrums „Wigwam“ war, das über eine „Vernetzung“ mit der TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe), die kommerziell Dr. E.B. zuzurechnen ist, verfügte.
Wie dem oben erwähnten „NEWS“-Artikel weiter entnommen werden kann, hat sich eine Parteienvertreterin (Mediatorin) in der Strafsache Dr. E.B. persönlich an das Bundesministerium für Justiz gewandt, wobei das Gespräch mit dem betreffenden Exponenten des BMJ mit der Frage geendet habe: „Na, wollen Sie vielleicht, dass B. vor dem Strafrichter steht?“. Die bejahende Antwort dieser Dame habe ihrer Mitteilung zufolge nur „indigniertes Kopfschütteln ausgelöst“.
Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
ANFRAGE: