14790/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.05.2013
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Anfrage
der
Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin
für
Finanzen
betreffend die Förderungen von internationalen Finanzinstitutionen sowie die Vergabe von Exportkreditgarantien für Intensivtierhaltungsbetriebe, welche die Tierhaltestandards in Österreich und der EU unterschreiten.
Begründung:
Einerseits wurden in der Europäischen Union in den vergangenen Jahren Richtlinien zur Verbesserung der Haltungsbedingungen in einigen Bereichen der landwirtschaftlichen Tierhaltung entwickelt und beschlossen[1]. Auch im österreichischen Tierschutzrecht kam es zu entsprechenden Verbesserungen (z.B. betreffend die Haltung von Legehennen, Kälbern und Zuchtsauen[2]). Andererseits wird die Errichtung und Ausrüstung von Tierhalteanlagen außerhalb der EU, welche diese Tierhaltestandards bei weitem nicht erfüllen, seitens internationaler Finanzinstitutionen und somit auch durch öffentliche Mittel der Mitgliedstaaten der EU, inklusive Österreich, gefördert.
Im vergangenen Jahr zeigten Anfragen im niederländische Parlament sowie des deutschen Bundestags auf, dass durch Exportkreditagenturen in EU-Mitgliedstaaten Millionenbeträge an Kreditbürgschaften für die Errichtung von u.a. Legehennenbetrieben u.a. in der Ukraine vergeben wurden, deren Tierhaltung die EU-Standards, sowie die Standards der Vergabeländer unterschreitet.
Im Rahmen der internationalen Finanzinstitutionen existieren für die Vergabe von Investitionskapital derzeit keine verbindlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung. Die Internationale Finanzkorporation (IFC) hat Richtlinien erarbeitet (Good Practice Note on Animal Welfare in Livestock Operations), die aber nicht verbindlich sind und auch die EU- Standards nicht erreichen. Es wird daher weiterhin Investitionskapital für riesige Tierhalteanlagen in Ländern wie China oder Ukraine vergeben, in denen z.B. Sauen dauernd in Kastenständen oder Legehennen in Käfigen gehalten werden.
Dies bewirkt einerseits ein massives Tierschutz-Problem durch die Fortführung tierquälerischer Haltungsformen wie der Käfighaltung von Legehennen, und andererseits eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der heimischen und EU- Landwirtschaft.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage:
1) ln welchem Ausmaß vergaben internationale Finanzinstitutionen, inklusive regionale Entwicklungsbanken, an die Österreich Beiträge leistet, von 2002 bis 2012 Investitionskapital und finanzielle Förderungen für die Errichtung und Ausrüstung intensiver Tierhaltungsbetriebe außerhalb der EU (Bitte um Auflistung nach Institution, Förderart und Fördervolumen, sowie Jahr)?
2) Welche Länder und welche Haltungsformen betreffen diese Investitionsförderungen (bitte um Auflistung nach Haltungsform und Land)?
3) Welche Kriterien in Bezug auf die Tierhaltung oder den Tierschutz werden bei der Bewilligung von Förderungen von Projekten bzw. Anträgen für die Errichtung und Ausrüstung von Tierhaltungsbetrieben herangezogen und welchen Grad der Verbindlichkeit haben diese Kriterien?
4) Plant die österreichische Bundesregierung, sich im Rahmen der internationalen Finanzinstitutionen, in Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten, für die Entwicklung von verbindlichen Tierhaltestandards als Maßstab für die Vergabe von Finanzkapital einzusetzen?
5) Wird die österreichische Bundesregierung Initiativen setzen, um im Rahmen der Überarbeitung der Safeguard Policies der Weltbank für die Entwicklung von verbindlichen Tierhaltestandards zu werben, die sich an den in der EU geltenden Standards orientieren?
a. Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
6) Hat die Kontrollbank innerhalb der vergangenen zehn Jahre[3] Exportgarantien vergeben, die sich auf die Errichtung oder Ausrüstung von intensiven landwirtschaftlichen Tierhalteanlagen bezogen?
a. Wenn ja, welche Länder, welche Summen und welche Haltungsformen betreffen diese Exportgarantien (bitte um Auflistung nach Jahr, Land, Haltungsform und Tierzahl)?
b. Nach welchen Kriterien wurden die Projekte bewertet?
7) Wurden Tierhaltestandards bei der Vergabe von Exportkreditgarantien betreffend landwirtschaftliche Tierhalteanlagen berücksichtigt?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, ist dies für künftige Garantien geplant?
8) In welchem Umfang sind österreichische Banken, die im Zuge der Bankenkrise staatliche Unterstützungsmittel erhalten haben, an Intensivtierhalteanlagen außerhalb der EU durch Kreditvergaben oder Unternehmensanteile beteiligt (bitte um Aufschlüsselung nach Land, Haltungsform, Investitionsform und -volumen)?