148/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gerald Grosz. Mag. Gernot Darmann

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend die Finanzierung des ETC-Graz- European Training and Research

Center for Human Rights and Democracy

Das ETC-Graz - European Training and Research Center for Human Rights and Democracy bzw. die Tätigkeiten dieser Einrichtung sind einer breiteren Öffentlichkeit kaum bekannt. In Erscheinung tritt dieses Zentrum" bzw. dessen Vertreter immer nur dann, wenn es darum geht, parteipolitische Statements zu Wahlen und der Wahlkampfführung demokratischer Parteien zu kritisieren. Das ETC-Graz fungiert hauptsächlich als Geschäftsstelle des so genannten Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz" und der so genannte Direktor" des ETC-Graz, Univ. Prof. Dr. Wolfgang Benedek, ist zugleich Vorsitzender dieses so genannten Menschenrechtsbeirates. Damit ist das ETC-Graz bzw. der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz in direktem Zusammenhang zu sehen. Beide Institutionen" sind untrennbar organisatorisch, finanziell und personell miteinander verbunden. Die Erfahrungen des Gemeinderats-wahlkampfes 2007/2008 haben deutlich gezeigt, dass der im April 2007 konstituierte Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz bzw. die Vertreter des ETC-Graz ganz offen-sichtlich als parteipolitische Handlanger gegen unliebsame Parteien agieren. Wäh-rend dieser Menschenrechtsbeirat bzw. das ETC-Graz seine Arbeit ausschließliche in der Beobachtung, Diskreditierung und Vorverurteilung regierungskritischer Partei-en sieht, ist er bei der Beobachtung und Wahrung der eigentlichen Menschenrechte der Grazerinnen und Grazer untätig.


Beispiele:

Artikel 17 der Menschenrechtserklärung legt fest, dass jeder das Recht sowohl allei-ne als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. Niemand darf will-kürlich seines Eigentums beraubt werden. Allein knapp 70 angezeigte Straftaten pro Tag im Jahr 2007 in Graz zeugen davon, dass dieses Menschenrecht unzähligen unschuldigen Opfern einer überbordenden Einbruchskriminalität versagt wird. Dies-bezügliche Beratungen, Initiativen oder Äußerungen des Menschenrechtsbeirats o-der des ETC-Graz sind uns seit der Gründung dieser Institution" vollkommen unbe-kannt.

Artikel 23 der Menschenrechtserklärung legt fest, dass jeder das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit hat. Mehr als 13.000 arbeitslosen Bürgerinnen und Bur-gern wird dieses grundsätzliche Menschenrecht in Graz versagt. Diesbezügliche Be-ratungen, Initiativen oder Äußerungen des Menschenrechtsbeirats oder des ETC-Graz sind uns seit der Gründung vollkommen unbekannt.

Artikel 25 der Menschenrechtserklärung legt fest, dass jeder das Recht auf einen Lebensstandard hat, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleis-tet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendi-ge soziale Leistungen sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie wie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 33.000 Grazerinnen und Grazern - welche an oder unter der Armutsgrenze leben - sowie 1.000 Wohnungs-suchenden werden diese Rechte versagt. Beratungen, Initiativen oder Äußerungen des Menschenrechtsbeirates oder des ETC-Graz sind uns seit Gründung dieser Insti-tutionen gänzlich unbekannt.

Artikel 26 der Menschenrechtserklärung legt fest, dass jeder das Recht auf Bildung hat. Dieses Recht auf Bildung wird den schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen der Stadt Graz seit Jahren versagt. Bei Integrationsanteilen in manchen Schulklas-sen der steirischen Landeshauptstadt von bis zu 95% ist die Erfüllung dieses Bil-dungsauftrags in Graz nicht mehr gewährleistet. Diesbezügliche Beratungen, Initiati-ven oder Äußerungen des Menschenrechtsbeirates oder des ETC-Graz sind uns seit der Gründung dieser Institutionen gänzlich unbekannt.

Statt für die Durchsetzung der gültigen allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu arbeiten, hat der Menschenrechtsbeirat bzw. das ETC-Graz mit gezielten Erklä-rungen und Äußerungen selbst einzelne Artikel der allgemeinen Erklärung gebro-chen.

Der Aufruf des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz bzw. einzelner Vertreter des ETC-Graz, demokratisch gewählten Mandataren ihr Mandat zu entziehen, wider-spricht etwa Artikel 21 der Menschenrechtserklärung, die frei gewählten Vertretern das Recht zugesteht, unmittelbar an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten eines Landes mitzuwirken.

Selbst Artikel 7 der Erklärung wurde seitens des Menschenrechtsbeirates und der Vertreter des ETC-Graz gebrochen. Dieser Artikel legt fest, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminie-rung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derar-tigen Diskriminierung. Mit der durch den Beirat ausgesprochenen Verdächtigung, wahlwerbende Parteien wären die Drahtzieher der verachtenswerten Schändung des islamischen Friedhofes in Graz, hat sich der Beirat offensichtlich der Verhetzung und Diskriminierung schuldig gemacht. Statt sich um diese ständigen Vergehen gegen die Menschenrechte zu kümmern agierte bzw. agiert dieser Menschenrechtsbeirat bzw. agieren die Vertreter des ETC-Graz als parteipolitische Instanz, sprechen unge-rechtfertigte Verdächtigungen aus und entwerten damit die gemeinsamen Anliegen der Wahrung der Menschenrechte.

Ein weiteres Beispiel für die zutiefst problematische Tätigkeit" dieses Zentrums fand in der Auswahl einer Diskussionsrunde am 15. Mai 2008 statt. Dabei bekam Frau Ines Aftenberger, eine bereits polizeibekannte, mehrmals mit dem Gesetz im Konflikt geratene, auch vorübergehend festgenommene, gewaltbereite und Gewalt verherrlichende Person, die Möglichkeit, vor einem großen Auditorium über ihre Staats- und demokratiefeindliche Haltung zu referieren.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wis-senschaft und Forschung nachstehende

Anfrage:

1.             Ist Ihnen das ETC-Graz- European Training and Research Center for Human Rights and Democracy bekannt?

2.             Ist Ihnen die Tätigkeit des ETC-Graz- European Training and Research Center for Human Rights and Democracy bekannt?

a. Wenn ja, wie ist aus Ihrer Sicht dessen Tätigkeit zu bewerten?

3.   Sind von Seiten Ihres Ressorts an das ETC-Graz, den Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz oder deren Projekte Fördermittel vergeben worden?

a. Wenn ja,

i.  wurde diese Förderung über Antrag vergeben?

ii.  in welcher Höhe?

iii.  über welchen Zeitraum?

iv.   wer war in Ihrem Ressort für die Prüfung der Vergabe zuständig?

v.   wann wurde die Vergabe geprüft?

vi.  welche Begründung wurde für die Zuerkennung dieser Fördermittel angeführt?

vii.  Werden Sie die Tätigkeit dieser Vereine weiterhin finanziell unter-stützen?

viii.  Wenn ja, welche Überlegungen veranlassen Sie dazu?

b. Wenn nein, wurden von Seiten des ETC-Graz oder des

Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz Ansuchen um Förderung an Sie gestellt?

4.             Wie sind aus Ihrer Sicht die oben beschriebenen Aussagen des ETC-Graz und seiner Vertreter zu gewählten Mandataren zu bewerten?

5.             Ist Ihnen bekannt, dass im Rahmen der Veranstaltungen des ETC-Graz Frau   Ines Aftenberger die Möglichkeit erhält, Vorträge zu halten?

a. Wenn ja, wie beurteilen Sie diesen Umstand in Hinblick auf die oben ge-schilderte gesellschaftspolitische Einstellung von Frau Aftenberger?