14804/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Tadler

und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

 

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51, wurde eine neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Demnach werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 je ein Verwaltungsgericht erster Instanz in den Ländern sowie zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund eingerichtet, und zwar ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht.

 

Die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder sowie zahlreiche andere weisungsfreie Sonderbehörden des Bundes werden aufgelöst und der administrative Instanzenzug wird im Wesentlichen abgeschafft, das heißt Bescheide können in Zukunft nur bei einem Verwaltungsgericht angefochten werden.

 

Die Verwaltungsgerichte erster Instanz werden in der Regel in der Sache selbst entscheiden. Sie erkennen durch Einzelrichter, jedoch kann der Gesetzgeber Senatszuständigkeiten sowie die Einbeziehung von fachkundigen Laienrichtern festlegen. Als weitere Instanz wird der Verwaltungsgerichtshof tätig. Er entscheidet über Revisionen, die gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte wegen Rechtswidrigkeit erhoben werden.

Auf der Grundlage dieses umfassenden Ausbaues des österreichischen Rechtsschutzsystems sind in allen Ressorts der Republik verfahrensrechtliche Anpassungen notwendig.

 

Alle Ministerien betonen in Ihren Erklärungen folgendes:

 

„Die Folgenabschätzung der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes wurde bereits mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, und dem Bundesverwaltungsgerichtsgesetz – BVwGG, BGBl. I Nr. 10/2013, durchgeführt.“

 

Jedoch melden sich vermehrt Experten aus den betroffenen Gesetzes-Bereichen und machen auf Probleme, die im Zuge dieser Novelle entstanden sind, aufmerksam.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende


ANFRAGE:

 

1.    Welche Materiengesetze wurden in Ihrem Ressort geprüft? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)

2.    Welche Stellen wurden mit der Erstellung der Prüfberichte und Folgeabschätzung befasst? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)

3.    Wie lauteten die einzelnen Stellungnahmen? (Bitte um Aufzählung jedes einzelnen Gesetzes, laut Bundesministeriengesetz)

4.    In welcher Art und Weise wurden die Anregungen der Stellungnahmen in Ihrem Ressort in der Gesetzgebung berücksichtigt? (Bitte um Auflistung der Stellungnahmen mit der dazugehörigen Aktenzahl)