14834/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend fürstliche Honorare an ÖVP-Funktionärin Gabriele Karanz

 

 

In der Ausgabe April 2013 der Branchenzeitung Trafikantenzeitung macht eine hochrangige ÖVP-Funktionärin in der Wirtschaftskammer ein entlarvendes Geständnis. Obwohl sie als Landesgremialobfrau und Bundesgremial­obfrau­stellvertreter der Fachgruppe der Tabaktrafikanten Funktionsgebühren erhält, kassiert sie noch extra, und zwar bei der sogenannten "Trafikanten Akademie". Zu einem Stundenlohn von 55,- € hält sie bei der Trafikantenakademie Seminare zu folgenden Themen:

·      Sicherheit in der Trafik,

·      Aktuelles aus dem Berufsstand

·      wie wird man Funktionär

·      der Unterschied zwischen Kammern und Vereinen

·      die Vorstellung der Institution Wohlfahrtseinrichtung.

 

Die von Frau Karanz „vertretenen“ Trafikanten können über solche Stundenlöhne nur träumen. Trafikanten müssen oft 60 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, aber auch wenn man „nur“ eine 40 Stunden-Woche ansetzt, dann wäre das hochgerechnet ein Bruttogehalt in der Höhe von 8.800,- Euro.

Karanz plaudert aber noch mehr aus dem Nähkästchen der schwarzen Funktionärsclique und behauptet „ich habe den geringsten Stundensatz“. Darüber hinaus behauptet Karanz aber auch, dass die Monopolverwaltung und die Geschäftsführer der Wirtschaftskammergremien „extra kassieren“ und das zu einem höheren Stundensatz als Karanz.

Offensichtlich hat sich in den ÖVP-dominierten Gremien der Trafikantenfachgruppe und in der Monopolverwaltung ein System des Nehmens etabliert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende


Anfrage

 

1.    Sind die Neu-Trafikanten verpflichtet, die Trafikanten Akademie zu absolvieren?

2.    Wo ist die gesetzliche Verpflichtung, diese Trafikanten Akademie zu absolvieren?

3.    Welche Gebühren müssen die Trafikanten für die Trafikanten Akademie bezahlen?

4.    Wo ist die gesetzliche Verpflichtung, diese Gebühren für die Trafikanten Akademie zu bezahlen?

5.    Welche Honorare erhalten die Lehrbeauftragten der Trafikanten Akademie?

6.    Wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Honorare?

7.    Sind Sie als Eigentümervertreterin der Monopolverwaltung darüber unterrichtet, dass Mitarbeiter der Monopolverwaltung Honorare für die Tätigkeit in der Trafikanten Akademie erhalten, gleichzeitig diese Tätigkeit aber in ihrer Dienstzeit ausüben?

8.    Wie verhält es sich insbesondere mit der Geschäftsführerin der Monopolverwaltung, Tina Reisenbichler, betreffend Honorare für die Tätigkeit in der Trafikanten Akademie?

9.    Haben Sie als Eigentümervertreterin der Monopolverwaltung eine Genehmigung dafür gegeben, dass Mitarbeiter der Monopolverwaltung Honorare für die Tätigkeit in der Trafikanten Akademie erhalten, gleichzeitig diese Tätigkeit aber in ihrer Dienstzeit ausüben?

10. Wenn nein, was werden Sie gegen dieses Situation unternehmen?

11. Halten Sie einen Stundensatz von 55 Euro und mehr für Funktionäre und Funktionsträger von Wirtschaftskammer und Monopolverwaltung für angemessen?

12. Wie viel verdient im Vergleich ein durchschnittlicher Trafikant in der Stunde?