14835/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Unregelmäßigkeiten rund um die Trafikantenakademie

 

 

In der Ausgabe vom 5.2.2013 des Internetbranchendienstes „Alles-Tabak-Net“ ist folgendes zu lesen:

HANDEL

Der Trafikakademie fehlen heuer rund 70.000,- Euro (05.02.2013)

Dass Trafikanten eine Schulung machen müssen, bevor ihnen eine Trafik zuerkannt werden kann, steht mittlerweile im Gesetz. Und das ist gut so. Damit niemand missversteht, worum es hier geht: Weder jene Sponsoren, die sich in der Zwischenzeit ganz oder zur Hälfte aus der Finanzierung der Trafikakademie zurückgezogen haben, noch www.alles-tabak.net, das wieder einmal als erster ein heißes Thema aufgreift, ziehen das inhaltliche Modell der Trafikakademie in Zweifel. Diese ist gut, richtig und wichtig.

Warum die Sponsoren Imperial Tobacco (bisher 30.000,- Euro), BAT (bisher 30.000,- Euro) und tobaccoland (bisher 15.000,- Euro; 2013: 7.500,- Euro) ihre Zustimmung zur weiteren Finanzierung verweigert, "auf Eis gelegt" (BAT legt Wert auf die Feststellung, dass die vorgesehenen Gelder für die Trafikakademie reserviert bleiben) oder halbiert haben, hat einen anderen Grund. Der liegt in der Abrechnung 2012.

Kritisiert wird dort vor allem der Kostenpunkt "Funktionärsaufwand" mit rund 20.630,- Euro. Zusätzlich werden in der Abrechnung "Fremdleistungen" in der Größenordnung von rund 128.000,- Euro angeführt, die "nicht nachvollziehbar" sind. Zur Erinnerung: eine Schulungstrafik erhält maximal 360,- Euro.

Es erscheine objektiv kritisch, heißt es in einer Stellungnahme weiter, wenn man Funktionären der Wohlfahrtseinrichtung, der Wirtschaftskammer bzw. der Interessensvertretung der Trafikanten als Vortragende Honorare auszahle. Vor allem vor dem Hintergrund des laufenden (!) Verfahrens vor der Staatsanwaltschaft Wien* in Zusammenhang mit "finanziellen Unregelmäßigkeiten in der WE".

Neu an Bord bei den Finanziers der Trafikakademie - nach eigenen Worten von Markus Plattner als "Beteiligter" - ist die Firma KP Plattner. Weiterhin mit an Bord sind die EDV-Anbieter mit ihren bisherigen Beiträgen von jeweils 5.000,- Euro.

* Der Ordnung halber sei hier angemerkt, dass Frau Karanz in einer Mail an die Redaktion von www.alles-tabak.net einen Auszug aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien zitiert, wonach das Verfahren eingestellt sei. (Nachzulesen im "Feinschnitt".)

 

§ 27 Abs. 1 Z 11 TabMG lautet: "Das Anbot eines Bewerbers um eine Tabaktrafik ist nicht zu berücksichtigen: wenn der Bewerber nicht die erfolgreiche Absolvierung des von der Monopolverwaltung GmbH und der Wirtschaftskammer Österreich angebotenen Tabakfachhändlerseminars nachweisen kann."

Nun scheint das Projekt aber finanziell und organisatorisch gefährdet. Während im Tabakmonopolgesetz steht, dass die Monopolverwaltung GmbH und die Wirtschaftskammer Österreich die Tabakfachhändlerseminare anbieten, steht auf der Homepage der Monopolverwaltung unter der Überschrift Trafikantenakademie folgendes:

 

Die Tabakfachhändlerseminare werden durch die Wohlfahrtseinrichtung als grundlegendes Ausbildungsmodul gemeinsam mit der Berufsvertretung, dem Kriegsopfer- und Behindertenverband (KOBV), der Tabakindustrie bzw. dem Tabakwarengroßhandel und weiteren Kooperationspartnern veranstaltet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wer organisiert die Tabakfachhändlerseminare/Trafikakademie nun tatsächlich?

2.     Wer finanziert die Tabakfachhändlerseminare/Trafikakademie nun tatsächlich?

3.     Warum erfolgt die Organisation und Finanzierung scheinbar entgegen der im § 27 Abs. 1 Z 11 TabMG festgehaltenen Vorgangsweise?

4.     Welche Maßnahmen wird das Bundesministerium für Finanzen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Tabakfachhändlerseminare/Trafikakademie auch in Zukunft stattfinden können?

5.     Werden das BMF bzw. die Monopolverwaltung einen Beitrag zum/zur Tabakfachhändlerseminar/ Trafikakademie leisten?

6.     Werden die zukünftigen Trafikanten zur Kasse gebeten werden?

7.     Wenn ja, mit welchem Betrag pro Seminar?

8.     Was passiert, wenn die Tabakfachhändlerseminare/Trafikakademie nicht mehr stattfinden können?