14838/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2013
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend neue Leistungsanforderungen an das Zahnambulatorium der Burgenländischen Gebietskrankenkasse – Folgeanfrage
In der parlamentarischen Anfrage 14170/J (XXIV. GP)[1] betreffend neue Leistungsanforderungen an die Zahnambulatorien der Burgenländischen Gebietskrankenkasse wurden die Problematiken, die durch die Erweiterungen des Leistungsangebotes der Zahnambulatorien entstehen können, thematisiert. In der entsprechenden schriftlichen Beantwortung 13827/AB (XXIV.GP)[2] wurde auf die Frage des Leistungsangebotes aus dem neuen Leistungskatalog nachfolgende Auskunft erteilt:
„[…] Leistungen aus dem neuen Leistungskatalog werden derzeit noch nicht angeboten; Angebotsbeginn wird voraussichtlich der 2. April 2013 sein. Da uns die verrechneten Preise der niedergelassenen Zahnärzte nicht bekannt sind, können wir die Frage 4a nicht abschließend beantworten. Die Kasse geht jedoch davon aus, dass ihre Preise unter dem Preisniveau der österreichischen Zahnärzte liegt. […]“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende
ANFRAGE
1. Werden im Zahnambulatorium Eisenstadt seit 2. April 2013 Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog angeboten?
a. Wenn ja, welche Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog werden angeboten?
b. Wenn ja, zu welchen Preisen werden diese Leistungen angeboten?
c. Wie erfolgte die Preisfestsetzung?
2. Welche Leistungen aus dem erweiterten Leistungskatalog werden nicht angeboten?
a. Warum werden diese Leistungen nicht angeboten?
b. Gibt es Überlegungen diese Leistungen zukünftig anzubieten?
c. Wenn ja, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?