14842/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Ergebnis der Aussagen des Herrn Uwe Sailer gegenüber einer Tageszeitung
Der „Standard“ berichtet in seiner Ausgabe vom 23. Jänner 2013 über ein Maßnahmenpaket der SPÖ Oberösterreich gegen die zunehmenden Fälle rechtsextremer Übergriffe. In diesem Artikel war unter anderem Folgendes zu lesen:
„Neben Prävention bei der Jugend fordert die SPÖ auch „die personelle Aufstockung des Landesamts für Verfassungsschutz (LVT) mit entsprechend fachlich geschulten und politisch sensiblen Beamten“. Statt einer Aufstockung erfuhr das Team, das gegen Rechtsextreme ermitteln soll, nämlich 2009 eine Reduktion von fünf auf drei Beamte. „Auf Betreiben der FPÖ“, erzählt der Linzer Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer dem Standard.“
Die Anfragebeantwortung 13554/AB XXIV. GP dazu ergab folgendes:
„Die Zuweisung von Bediensteten zur Fallbearbeitung erfolgt stets bedarfsorientiert. Im Zeitraum 2007/2008 erfolgte wegen einer Amtshandlung größerer Dimension die temporäre externe Zuteilung von zwei Bediensteten zum damaligen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (neu: Landesamt Verfassungs-schutz), um den vorübergehenden Mehraufwand abdecken zu können.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Ist es üblich, dass Herr Sailer, in der Tageszeitung als Polizist und Datenforensiker angeführt, für Ihr Ressort Interviews und Auskünfte in Medien gibt?
2. Ist Ihnen bewusst, dass die Formulierung in der Tageszeitung: „Auf Betreiben der FPÖ“, erzählt der Linzer Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer dem Standard.“ beim geneigten Leser als öffentliche Stellungnahme des Ressorts angenommen wird?
3. Ist es auch üblich, dass Herr Sailer für Ihr Ressort in den Medien die Unwahrheit, wie im oben zitierten Fall augenscheinlich nachgewiesen, erzählen darf?
4. Hat dieser neuerliche Vorfall zu einer neuerlichen disziplinären Würdigung von Herrn Sailer geführt, da ein Disziplinarverfahren laut Anfragebeantwortung 11592/AB vom 31.7.2012 bereits bestanden hat?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie würdigen Sie solche Falschaussagen von Ressortangehörigen in den Medien?