14889/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.05.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Hisbollah-TV in Österreich
Der jetzige Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland Wolfgang Schäuble intervenierte im Jahr 2008 als Innenminister. Der mit der Hisbollah verbundene Fernsehsender Al-Manar TV wurde verboten. Die Rundfunkaufsichtsbehörde Frankreichs hatte schon zuvor im Jahr 2004 dem Empfangsdienst Eutelsat verboten, den Sender zu übertragen. Das Verbot des Senders wurde in Deutschland mit dem Grundgesetz gerechtfertigt. Demnach hat der Sender gegen die Völkerverständigung verstoßen und dadurch gegen den Inhalt des Grundgesetzes.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Ist es in Österreich erlaubt, den Sender zu übertragen?
2. Wenn ja, weshalb darf in Österreich für extremistische, israelfeindliche und antisemitische Ideen geworben werden?
3. Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes soll es – wie in Frankreich - verboten sein, Al-Manar TV zu übertragen?
4. Wenn nein, wann wurde diese Maßnahme gesetzt?
5. Konnte festgestellt werden, dass Al-Manar TV illegal übertragen wurde?
6. Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welchem Rahmen wurde dieser Sender illegal übertragen?
7. Handelte sich dabei um Zusammenkünfte von Vereinen?
8. Wenn ja, um welche Vereine handelte es sich genau?