14909/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kirchgatterer, Angela Lueger
und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend bessere Unterstützung für den Gedenkdienst

Seit 1. Jänner 1992 ist § 12b des Zivildienstgesetzes in Kraft, welcher bestimmt: „Zivildienstpflichtige, die sich vor Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst einem anerkannten Träger (Abs. 4) vertraglich zur unentgeltlichen Leistung eines durchgehend mindestens zwölf Monate dauernden Dienstes im Ausland verpflichtet haben, werden bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres nicht zum Antritt des ordentlichen Zivildienstes herangezogen.“

Diese den Auslandsdienst regelnde Verfassungsbestimmung dient insbesondere als Grundlage für den Gedenkdienst, welcher in Einrichtungen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus absolviert wird. Seit 1. September 1992 haben über 1.600 junge Männer in 58 Staaten auf allen Kontinenten Auslandsdienst geleistet. Waren es in den letzten Jahren im Schnitt rund 100 Männer, die entsendet wurden, so betrug die Zahl im Jahr 2012 bereits 148.

Die Bundesministerin für Inneres Johanna Mikl-Leitner stellte am 3. Oktober 2012 zum Gedenkdienst fest: „Wenn man sich diese positive Entwicklung anschaut, dann kann man mit Fug und Recht behaupten: Der Auslandsdienst ist eine Erfolgsgeschichte. Und das ist toll, denn gerade für junge Menschen ist es sehr wichtig, einen Blick über die österreichischen Landesgrenzen zu werfen und wertvolle Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Erfahrungen, die auch ein wichtiger Grundpfeiler für ihre berufliche Laufbahn sind und von denen letztendlich wir alle profitieren“.

Bundeskanzler Werner Faymann würdigte am 12. März 2012 die Bedeutung des Gedenkdienstes in Yad Vashem, der auch in Zeiten der Budgetverhandlungen „nicht an ein paar Euro scheitern dürfe“, und führte weiter aus: „Wir müssen daher alles unternehmen, um auch unsere Jugend in diese so wichtige Arbeit einzubinden und die demokratische Werthaltung in den Vordergrund zu stellen“.


Auch Vizekanzler Michael Spindelegger und der frühere Bundeskanzler Franz Vranitzky fanden sehr lobende Worte für den Gedenkdienst ebenso wie internationale Persönlichkeiten, beispielsweise der einstige Widerstandskämpfer und nachmalige polnische Außenminister Wladyslaw Bartoszewski oder auch Teddy Kollek. Diese außerordentlich hohe Wertschätzung, die der wichtigen Tätigkeit des Gedenkdienstes entgegen gebracht wird, rechtfertigt es, zu prüfen, inwieweit die Rahmenbedingungen für den Gedenkdienst verbessert werden könnten und derselbe für breitere Schichten attraktiv gestaltet werden könnte.

Derzeit gibt es drei Trägervereine für den Gedenkdienst: Den „Verein Gedenkdienst“, den „Österreichische Auslandsdienst“ sowie den Verein „Niemals vergessen“. Vertreter dieser Vereine regten an, dass die derzeit sehr angespannte finanzielle Rahmensituation für den Gedenkdienst verbessert werden sollte.

In der oben zitierten Gesetzesbestimmung ist die unentgeltliche Leistung festgelegt und die zur Verfügung stehenden Aufwandsentschädigungen sind sparsam bemessen. Daraus folgt, dass gegenwärtig in erster Linie Leute für den Gedenkdienst in Frage kommen, die auf einen familiären Hintergrund zurückgreifen können, der sie während des Gedenkdienstes unterstützt. In der Praxis kommt es beispielsweise überhaupt nicht vor, dass frühere Lehrlinge den Gedenkdienst absolvieren. Weder sind Letztere über den Gedenkdienst ausreichend informiert, noch haben sie in der Regel den notwendigen finanziellen Rückhalt. Als Problem wird von den Vertretern der Vereine auch genannt, dass es für den Gedenkdienst keine Basisfinanzierung gäbe.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres die nachfolgende

Anfrage:

1.      Teilen Sie die Auffassung der Vertreter der Trägervereine für den Gedenkdienst, dass der Gedenkdienst derzeit unter einer sehr angespannten finanziellen Rahmensituation stattfindet?

2.      Wenn Sie Frage eins mit ja beantworten: Sind Sie bereit, die finanzielle Rahmensituation für den Gedenkdienst zu verbessern und wenn ja, wie?

3.      Gedenkdienstleistende sind derzeit de facto gezwungen, auf einen familiären Hintergrund zurück zu greifen, der sie während des Gedenkdienstes unterstützt. Dadurch kommen Personen aus sozial schwächeren Verhältnissen gar nicht in die Lage, auch Gedenkdienst zu leisten. Gedenken Sie diese Situation zu verbessern und wenn ja, wie?

4.      Derzeit ist es für frühere Lehrlinge kaum realistisch, dass sie den Gedenkdienst ableisten. Zum Teil aus den genannten sozialen Gründen, aber auch weil in diesem Bereich wenig Information über den Gedenkdienst vermittelt wird. Gedenken Sie diese Situation zu verbessern und wenn ja, wie?