14915/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

 

betreffend Ehrenzeichenverleihung an Stelle Amtsverlust an den gemäß § 111 StGB verurteilten Wirtschaftskammervizepräsidenten, Staatssekretär a.D. NAbg. Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)

 

Jede Verleihung einer entsprechenden Auszeichnung, d.h. eines Orden bzw. Ehrenzeichen muss auf der Grundlage eines Beschlusses im Ministerrat erfolgen. Um eine entsprechende Beschlussfassung vornehmen zu können, muss dies im Rahmen eines entsprechenden Tagesordnungspunktes erfolgen.

Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, wer, d.h. Regierungsmitglieder, Institutionen oder Dritte den entsprechenden Tagesordnungspunkt beantragt hat, und wer eine solche Ehrung angeregt hat.

Am 23. April 2013 stand auf der Tagesordnung für die 184. Sitzung des Ministerrates der Antrag des Bundeskanzlers und Parteifreundes von Dr. Matznetter, Werner Faymann „auf Erwirkung der Verleihung des Großen Silbernen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich an den Abgeordneten zum Nationalrat, Staatssekretär a.D. Dr. Christoph MATZNETTER.“

Am 25. Mai 2007 war Dr. MATZNETTER unter der Aktenzahl GZ 93 HV 8/04h-48 gemäß § 111 Abs 1 und 2 Strafgesetzbuch wegen der Verwirklichung des Delikts einer Strafbare Handlungen gegen die Ehre, d.h. hier der Üblen Nachrede durch das Landesgericht für Strafsachen Wien verurteilt worden.

Am 29. November 2007 bestätigte das Oberlandesgericht Wien unter der Aktenzahl GZ 17 BS 214/07f das Ersturteil im Ausmaß von 40 Tagsätzen a 185,- Euro, für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen verurteilt. Die Strafe wurde seinerzeit für eine Probezeit von drei Jahren „bedingt“ nachgesehen.

Gemäß § 3 Abs 1 Z 2 Tilgungsgesetz besteht grundsätzlich bei einer solchen Verurteilung eine Tilgungsfrist von fünf Jahren.

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer plädierte im Juli 2012 zum wiederholten Male für einen raschen Amtsverlust für verurteilte Mandatare, insoweit es Oppositionspolitiker betrifft.

Aktuell steht ein vom Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) vorgelegter Entwurf zur Verschärfung des Mandatsverlustes in Diskussion. Dieser sieht einen solchen Amtsverlust für Mandatare vor, wenn eine verhängte Freiheitsstrafe ein Jahr oder unbedingt sechs Monate übersteigt. Bei anderen Delikten, wie bei Finanz- und Wirtschaftsstrafdaten; Verstößen gegen das Verbotsgesetz, Hochverrat usw. soll jede Verurteilung zu einem Amtsverlust führen soll.

Im Lichte dieser Diskussion ist die Ehrung von Wirtschaftskammervizepräsident und SPÖ-Nationalrat Dr. Christoph MATZNETTER durch die rot-schwarz Bundesregierung noch weniger verständlich.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

Anfrage

 

1.            Ist dem Bundeskanzleramt die Verurteilung von Dr. Christoph MATZNETTER  unter den Aktenzahlen GZ 93 HV 8/04h-48 bzw. GZ 17 BS 214/07f  bekannt?

2.            Ist Ihnen als Bundeskanzler die Verurteilung von Dr. Christoph MATZNETTER  unter den Aktenzahlen GZ 93 HV 8/04h-48 bzw. GZ 17 BS 214/07f  bekannt?

3.            Wenn ja, seit wann?

4.            Wenn nein, warum nicht?

5.            Wurde die Strafe gegen Dr. Christoph MATZNETTER bereits nach § 3 Abs 1 Z 2 Tilgungsgesetz getilgt?

6.            Wenn ja, wann und auf welcher Grundlage?

7.            Haben Sie bzw. die SPÖ für eine vorzeitige Tilgung bei der Justiz interveniert?

8.            Teilen Sie die Meinung Ihrer SPÖ-Parteifreundin Nationalratspräsidentin Barbara Prammer, dass verurteilte Mandatare, soweit sie Oppositionspolitiker sind, ihr Mandat verlieren sollen?

9.            Wie verträgt sich das mit der Ehrung für Ihren SPÖ-Parteifreund Christoph MATZNETTER?

10.         Welche anderen zu Ehrenden hatten eine solche „einschlägige“ bzw. eine andere Verurteilung nach dem StGB oder einem strafrechtlichen Nebengesetz seit 2006 vorzuweisen?

11.         Wurden zu Ehrende wegen einer solchen „einschlägige“ bzw. eine andere Verurteilung nach dem StGB oder einem strafrechtlichen Nebengesetz von einer diesbezüglichen Ehrung seit 2006 ausgeschlossen?

12.         Wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei?

13.         Aus welchen anderen Gründen wurden zu Ehrende von einer diesbezüglichen Ehrung seit 2006 ausgeschlossen?

14.         Wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei?

15.         Wurden zu Ehrende wegen einer solchen „einschlägige“ bzw. eine andere Verurteilung nach dem StGB oder einem strafrechtlichen Nebengesetz von einer diesbezüglichen Ehrung zurückgestellt?

16.         Wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei?

17.         Aus welchen anderen Gründen wurden zu Ehrende von einer diesbezüglichen Ehrung seit 2006 zurückgestellt?

18.         Wenn ja, um welche Personen handelte es sich dabei?

19.         Warum hat Dr. Christoph Matznetter „nur“ das Großen Silbernen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich verliehen bekommen?

20.         Liegt der Grund für die Verleihung des Großen Silbernen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich darin, dass er die oben zitierte Vorstrafe aufzuweisen hat?