14923/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.05.2013
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Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Gradauer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Präsidenten des Rechnungshofes

 

betreffend Anstellungsverhältnis von Margit Spindelegger im Europäischen Rechnungshof und Dienstzuteilung zum Österreichischen Rechnungshof

 

 

Wie das NachrichtenmagazinProfilberichtete, arbeitet die Ehefrau des Außenministers im österreichischen Rechnungshof als Abteilungsleiterin, bezieht aber weiterhin als vom Europäischen Rechnungshof in Luxemburg nach Wien entsandte EU-Beamtin ihr höheres Gehalt.

 

Medienberichten (Kurier online, 20. 4. 2013) zufolge wurde Margit Spindelegger 2008 zeitgleich mit der Ernennung ihres Gatten zum Außenminister als nationale Expertin für sechs Jahre nach Wien versetzt. Hier bezieht sie seit 2010 ein Gehalt als Abteilungsleiterin, das zwischen 5.000 und 6.000 Euro brutto betragen soll. Durch ihr zweites Dienstverhältnis mit der EU-Institution erhält sie die Differenz zu ihrem höheren EU-Gehalt ausbezahlt – aktuell 11.680 Euro brutto. Laut EU-Beamtenstatut stehen ihr zudem mehrere Extras zu, von einer Haushaltszulage über Kindergeld und Teuerungsabgeltung, da Wien bei den Lebenshaltungskosten über jenen von Luxemburg liegt.

 

 

In diesem Zusammenhang ergeht an den Präsidenten des Rechnungshofes folgende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie sehen die rechtlichen Grundlagen für so ein Arbeitsverhältnis mit dem EU-Rechnungshof und gleichzeitiger Dienstzuteilung an einen nationalen Rechnungshof aus?
  2. Welche dienst- und besoldungsrechtlichen Normen werden dafür herangezogen?
  3. Gibt es zeitliche Befristungen für solche Dienstzuteilungen?
  4. Wenn „Ja“, wie sehen diese aus?
  5. Gibt es eigene Programme für den Austausch von Mitarbeitern der nationalen Rechnungshöfe der EU-Mitgliedsstaaten und dem EU-Rechnungshof?