Eingelangt am 23.05.2013
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Nicht- Anhebung der Mittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit bei gleichzeitiger Anhäufung von Rücklagen.
Bereits im Jahr 1970 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution, welche eine gemeinsame finanzielle Verpflichtung der wirtschaftlich gut entwickelten Staaten, der so genannten Industrieländer, gegenüber den armen Staaten, den so genannten Entwicklungsländern, festschreibt: 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) sollten für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) aufgewendet werden. Mit diesen Mitteln soll vor allem die Armutsbekämpfung und die Beseitigung des Hungers vorangetrieben werden. Mit den acht Millennium-Entwicklungszielen (MDGs) wurden im Jahr 2000 klare Ziele und überprüfbare Indikatoren formuliert.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bekennen sich ebenso zu dem Ziel 0,7 Prozent des BNE für EZA auszugeben. Die EU legte 2005 beim Rat der Entwicklungsministerinnen einen Stufenplan fest, der eine schrittweise Annäherung an die 0,7 Prozent im Jahr 2015 vorsieht. Als Etappenziel der EU-15 wurden 0,51 Prozent des BNE im Jahr 2010 festgeschrieben. Österreich als Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und der Europäischen Union hat sich mehrmals dem 0,7-Ziel verpflichtet. Weder die bisherigen Leistungen noch die aktuellen Ausgaben für EZA entsprechend diesen Versprechen. Laut jüngsten Daten hat Österreich im Jahr 2012 lediglich 0,28 Prozent des BNE für EZA ausgegeben. Damit reiht sich Österreich gemeinsam mit Griechenland und Italien unter den Schlusslichtern der EU-15 ein.
Über den Zeitraum Ende 2010 bis Ende 2012 hat sich der Stand der Rücklagen im BMeiA von 42,1 Millionen Euro auf rund 117 Millionen erhöht. Gleichzeitig sind die Mittel für die bilaterale operationelle Maßnahmen der EZA von 93 Millionen im Jahr 2008 auf 85 Millionen Euro im Jahr 2010 gesunken und 2012 bei knapp 70 Millionen angekommen.
Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
1.) Warum bildet Ihr Ressort Rücklagen in der Höhe von rund 117 Millionen Euro (Stand Ende 2012) und schreibt gleichzeitig den Sparkurs für die Mittel der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fort?
2.) Auf eine Anfrage von Abg. Vilimsky vom 20.12.2012 nach dem Verwendungszweck der Rücklagen geben Sie an, Rücklagen für unvorhergesehene Ereignisse, wie unerwartete Pflichtbeiträge an die Vereinten Nationen, plötzlich erforderliche friedenserhaltende Operationen oder für die Unterstützung von Österreicherinnen bei außerordentlichen Krisenfallen oder die weitere Abdeckung von Wechselkurs- Verlusten verwendet zu wollen.
a. Wurde im laufenden Jahr auf Rücklagen zurückgegriffen?
i. Wenn ja, wofür?
ii. Wenn ja, in welchem Ausmaß?
3.) Zu welchem Zweck wurde in den vergangenen fünf Jahren auf Rücklagen zurückgegriffen? (bitte um eine Tabelle mit Zweck und Ausmaß bis zum zuletzt verfügbaren Datum 2012)
4.) Aus welchen Gründen ergaben sich in den letzten fünf Jahren Rücklagen?
5.) Welche Konsequenzen wird Ihr Ressort daraus für einen Budgetvorschlag im Jahr 2014 ableiten?
6.) In welchem Ausmaß gedenken Sie, die Mittel für die in Ihrem Ressort angesiedelten Teile der ODA zu steigern?
7.) Wie viel davon soll aus Rücklagen kommen?
8.) Wie viel dieser Steigerungen wird durch Umschichtungen zustande kommen?
9.) Sind Sie bereit, noch heuer aus Mitteln der Rücklage die bilaterale ODA aufzustocken?
a. Wenn ja, wie hoch wird diese Aufstockung sein?
b. Wenn nein, warum nicht?
10.) Sind Sie bereit im Jahr 2014 Mitteln der Rücklage die bilaterale ODA aufzustocken?
a. Wenn ja, wie hoch wird diese Aufstockung sein?
b. Wenn nein, warum nicht?