14940/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend „Schulschwänz-Beauftragte“

 

 

Wien.orf.at berichtete am 19.4.2013 unter dem Titel: „607 Anrufe gegen Schulschwänzer“ folgenden Artikel:

Seit rund einem Jahr hat der Stadtschulrat mit Horst Tschaikner einen eigenen Schulschwänz-Beauftragten. Die Vorgabe für ihn war, bestehende Maßnahmen zu koordinieren. Bei der Beratungshotline gegen Schulschwänzen gab es bisher 607 Anrufe.

Gespräche mit Schülern, Eltern und Lehrern stehen für Horst Tschaikner im Mittelpunkt. Der Wiener Schulschwänz-Beauftragte hat im ersten Jahr seiner Tätigkeit auch einen Leitfaden gegen das Schulschwänzen erstellt.

Indikator für Misserfolg

Jeder Fall sei individuell, sagt Horst Tschaikner. Immer wieder will er betonen, dass das Schulschwänzen den Schülern Lebens-Chancen kostet: „Wir verlieren auf dem Weg zur Matura in der Oberstufe an manchen Standorten 30 bis 40 Prozent der Schüler, Schulschwänzen ist nicht der einzige Indikator für negativen Schulerfolg, aber ein wichtiger.“


Das Schulschwänzen beschränkt sich für Tschaikner nicht nur auf das tageweise Zu-Hause-Bleiben vom Unterricht, sondern beinhaltet etwa auch Ferienverlängerungen wegen billiger Flüge: „Hier haben wir wirklich ein neues Bewusstsein geschaffen, dass man genau hinsieht. Das Schuljahr beginnt am 2. September heuer und endet mit dem letzten Schultag und nicht zwei Wochen davor.“

Stufenplan im Ministerrat beschlossen

In den nächsten Monaten wird für den Wiener Schulschwänz-Beauftragten der neue, österreichweit gültige Stufenplan im Mittelpunkt stehen, den der Ministerrat Anfang März verabschiedet hat. Eine Schulpflichtverletzung liegt demnach dann vor, wenn ein Schüler fünf Tage bzw. 30 Stunden pro Semester oder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unentschuldigt fehlt.

Der fünfteilige Stufenplan sieht ein verpflichtendes Gespräch zwischen Schüler, Eltern und Lehrer vor. Nützen die dabei vereinbarten Schritte nichts, werden Schulleitung und schulinterne Berater hinzugezogen. Dann folgt die Schulaufsicht und auf Stufe vier die Jugendhilfe, die bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung eingeschaltet wird. Bleiben all diese Schritte ohne Erfolg können am Ende Strafen bis zu 440 Euro stehen. Um diese Höchststrafe zu vermeiden, müssen alle Schulen zu Beginn des Schuljahrs eine Verhaltensvereinbarung abschließen.

Horst Tschaikner beurteilt den Stufenplan positiv, weil dabei auf die Kommunikation gesetzt werde: „Die meisten Fälle des Schulschwänzens sind einfach zu lösen, wenn kommuniziert wird, wenn die Schulpartnerschaft im wesentlichen funktioniert. Natürlich ist die einfache Kommunikation in einigen Fällen zu wenig. Es gibt den Fachausdruck der Schulphobie, hier sind Schulpsychologen oder Beratungslehrer hinzuzuziehen.“

Elternvertreter: Zu wenig Schulpsychologen

Die Elternvertreter üben scharfe Kritik an der Politik. Zwar werde ein Stufenplan gegen das Schulschwänzen ausgearbeitet, gleichzeitig würden aber funktionierende Hilfen wie etwa durch Schulpsychologen „kapputtgespart“. Auf mehrere tausend Schüler komme in Österreich gerade einmal ein Schulpsychologe und es werde in diesem Bereich weiter gespart, kritisierte der oberste Elternvertreter für die Wiener höheren und mittleren Schulen, Johannes Theiner.

Gerade beim Thema Schulschwänzen und Schulabbruch könnten die Schulpsychologen eine wichtige Aufgabe übernehmen, so Theiner. Er hält auch nicht viel von den angedrohten Geldstrafen. Viel wichtiger wäre es den Eltern klar zu machen, dass sie beim Thema Schulschwänzen und Schulabbruch eine wichtige Vorbildwirkung haben. Wenn Eltern den Schulbesuch ernst nehmen, dann nehmen ihn auch die Kinder ernst, das würden internationale Studien zeigen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

Anfrage

 

  1. Wo sind bundesweit „Schulschwänz-Beauftragte“ eingesetzt?
  2. Wo sollen bundesweit noch „Schulschwänz-Beauftragte“ eingesetzt werden?
  3. Wer bestellt diese „Schulschwänz-Beauftragten“?
  4. Wurden die Stellen der „Schulschwänz-Beauftragten“ ausgeschrieben?
  5. Wenn ja, wann?
  6. Wenn ja, wo?
  7. Wenn ja, wie war der jeweilige Wortlaut?
  8. Wenn ja, wie viele Bewerber gab es jeweils?
  9. Wenn nein, warum nicht?
  10. Welche Qualifikationen müssen die „Schulschwänz-Beauftragten“ nachweisen?
  11. Welche Ausbildung ist für einen „Schulschwänz-Beauftragten“ erforderlich?
  12. In welchem Anstellungs-/Dienstverhältnis stehen diese „Schulschwänz-Beauftragten“?
  13. Welche Aufgaben haben diese „Schulschwänz-Beauftragten“?
  14. Welche Kompetenzen haben diese „Schulschwänz-Beauftragten“?
  15. Wie hoch sind die durchschnittlichen jährlichen Kosten für einen „Schulschwänz-Beauftragten“?
  16. Wie hoch ist das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt eines „Schulschwänz-Beauftragten“?