14941/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.05.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Bucher, Grosz,

Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Obsorge, Besuchsrechte, etc.

 

Regelmäßig ist beispielsweise zu vernehmen, dass im Rahmen von Scheidungen Besuchsrechte vereinbart werden und im Zuge der Durchführung erhebliche Probleme auftreten. Das BZÖ vertritt die Ansicht, dass grundsätzlich allein das Kindeswohl maßgebliches Beurteilungskriterium sein muss und bestehende Rechtsvorschriften in diesem Sinne problemorientiert zu ändern sind.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wie viele Scheidungen gab es in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 und wie viele Kinder waren davon betroffen?

 

2.

In wie vielen Scheidungsfällen wurde in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 jeweils gemeinsame Obsorge festgelegt?

 

3.

In wie vielen Scheidungsfällen wurde in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 jeweils alleinige Obsorge festgelegt?

 

4.

In wie vielen Scheidungsfällen wurde in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 jeweils alleinige Obsorge für die Mutter festgelegt?

 

5.

In wie vielen Scheidungsfällen wurde in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 jeweils alleinige Obsorge für den Vater festgelegt?

 

6.

In wie vielen Scheidungsfällen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 wurden Besuchsrechte angeordnet?


7.

Wie viele „Beschwerden wegen Durchführungsproblemen“ erfolgten in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013?

 

8.

In wie vielen Fällen wurden welche Sanktionen, Anordnungen, etc. im Zuge von  „Durchführungsproblemen beim Besuchsrecht“ in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 angeordnet?

 

9.

In wie vielen Besuchsrechtskonstellationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 waren bzw. sind die geschiedenen Eheleute räumlich mehr als 10 km, 20 km, 30 km, 40 km, 50 km oder 100 km entfernt wohnhaft?

 

10.

In wie vielen Besuchsrechtskonstellationen in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 ist der obsorgeberechtigte Elternteil ins Ausland gezogen?

 

11.

Wie hoch waren die durchschnittlichen Gerichtskosten, die in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher im Jahr 2013 im Rahmen von Scheidungs- und Obsorgeverfahren angefallen sind?