14943/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.05.2013
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Anfrage
der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Verdacht auf Absprache zwischen BM Schmied und LH Niessl bezüglich der B 50 Burgenland Straße „Umfahrung Schützen am Gebirge“, km 38,996 – km 44,133
Der geplante Bau der Ortsumfahrung Schützen/Burgenland ist seit Jahren Gegenstand heftiger Diskussionen. Vollkommen unverständlich ist, dass Landeshauptmann Niessl nach wie vor an diesem sinnlosen und entbehrlichen Straßenbauprojekt festhält. Nach den jüngsten Angaben soll der Bau rund 20 Mio EUR verschlingen, Geld, das im Burgenland dringend für andere wichtige Infrastrukturmaßnahmen gebraucht wird.
Äußerst fragwürdig ist zudem auch die Vorgangsweise des Landes in dieser Angelegenheit. Der Versuch, die gesetzlich vorgesehene UVP-Pflicht zu umgehen und Informationen zurückzuhalten zeigt deutlich, dass Landeshauptmann Niessl das Projekt um jeden Preis durchziehen möchte.
Hinzu kommt, dass das Gebiet entlang der geplanten Trasse von hoher archäologischer Bedeutung ist. In einer Aussendung des Umweltdachverbandes vom 16. Mai 2013 wird dieser Umstand besonders hervorgehoben:
„Die attraktive Natur- und Kulturlandschaft um Schützen ist auch ein archäologisches Schlüsselgebiet von europäischer Dimension. Optimale klimatische Verhältnisse, die agrarökonomisch wertvollen Schwarzerdeböden am Leithagebirgsabhang und die Wasserversorgung durch die Wulka machten das Gebiet schon in der prähistorischen Zeit zu einer attraktiven Wohnregion.
Zusätzlich stellt die Region die Haupttrasse der "Bernsteinstraße" dar, eine der wichtigsten vorneuzeitlichen Handelsverbindungen zwischen dem Mittelmeerraum und Nordeuropa, und ist somit verkehrsgeographisch und wirtschaftsgeschichtlich von eminenter archäologischer Bedeutung.
Es ist jedoch klar davon auszugehen, dass der Schutz dieses archäologisch so bedeutsamen Gebietes im Rahmen des Bauvorbereitungsverfahrens nicht ausreichend berücksichtigt worden ist und weiterhin während der Bauphase nicht entsprechend berücksichtigt werden wird, denn die vom Land festgelegten Ausschreibungs-bedingungen nehmen Schäden an der Archäologie offenbar bewusst in Kauf.
Die denkmalschutzrechtlichen Bedenken betreffen die Ausschreibung der Baumaßnahmen, die den Verdacht nahelegen, dass das Land Burgenland versucht, die für den archäologischen Kulturgüterschutz zuständige Bundesbehörde, das Bundesdenkmalamt, welches im BMUKK ressortiert, zu umgehen. Weiters will das Land Burgenland einen weisungsgebundenen Mitarbeiter seiner eigenen Kulturabteilung mit der archäologischen Bauaufsicht betrauen, um damit die Schutz- und Bewilligungsbestimmungen des Denkmalschutzgesetzes zu umgehen. Mit dem kurz bevorstehenden Beginn der Bauarbeiten ergibt sich in Summe eine hochgradige Gefährdung archäologisch wertvoller Kulturdenkmäler.“
Der Umweltdachverband fordert in seiner Aussendung mit Nachdruck das Bundesdenkmalamt auf, „einen sofortigen Baustopp bis zur endgültigen Klärung der Frage der archäologischen Bedeutsamkeit dieses Gebietes zu verhängen.“
Für die unterfertigten Abgeordneten besteht der Verdacht, dass eine Absprache zwischen Frau Bundesministerin Schmied und Herrn Landeshauptmann Niessl existiert, um das Straßenprojekt über wertvolle archäologische Fundstellen hinweg durchzuziehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Auf der geplanten Trasse der Ortsumfahrung Schützen am Gebirge wurde im Oktober 2012 unter anderem ein Kindersarkophag aus dem ersten nachchristlichen Jahrhundert gefunden. In der Ausschreibung zum Bau der Umfahrung wird dezidiert darauf hingewiesen, dass mit archäologischen Funden zu rechnen ist. Warum hat das Bundesdenkmalamt aufgrund dieser Sachlage keinen Baustopp oder sonstige Maßnahmen angeordnet, um das betreffende Gebiet nach möglichen weiteren Funden zu untersuchen?
2. Stimmt es, dass der Leiter der Abteilung für Archäologie im BDA, Dr. Bernhard Hebert, den in hohem Maß von der burgenländischen Landesregierung abhängigen Landesarchäologen im Burgenländischen Landesmuseum, Mag. Hannes Herdits, mit der archäologischen Bauaufsicht beauftragt hat, anstatt den im BDA für das Burgenland zuständigen Archäologen Mag. Franz Sauer mit der Baubegleitung zu betrauen?
3. Wenn ja, wie ist diese Entscheidung zu begründen?
4. Wurde diese Vorgangsweise zwischen Ihnen bzw. einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin Ihres Ressorts und LH Niessl vereinbart?
5. Haben Sie jemals mit LH Niessl über das gegenständliche Bauvorhaben gesprochen?
6. Höchst bedenklich sind auch einige, mögliche archäologische Funde betreffende Formulierungen in der Ausschreibung des Landes Burgenland zum Bauprojekt.
Demzufolge wird der Auftragnehmer dazu verpflichtet, etwaige Störungen des Baufortschritts zu vermeiden, wobei in diesem Zusammenhang eine Behinderung durch archäologische Funde ausdrücklich genannt wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die vereinbarten Termine soweit wie möglich einzuhalten sind. Durch Terminverschiebungen entstandene Mehrkosten aufgrund von archäologischen Funden werden dem Auftragnehmer nur allenfalls ersetzt. Es kann daher sein, dass der Auftragnehmer höhere Kosten durch unverschuldete Verzögerungen selbst tragen muss.
Teilen Sie die Ansicht, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass das beauftragte Bauunternehmen etwaige archäologische Funde nicht gesetzeskonform behandelt und dass Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz bewusst in Kauf genommen werden?
7. Überdies sieht die Ausschreibung im Falle von Zeitverzögerungen eine Pönale und auch Schadenersatzansprüche vor, selbst bei unverschuldetem Zustandekommen der Verzögerungen. Konkret sieht die Ausschreibung nach Baubeginn unter anderem vor, den Abtrag des Ober- und Zwischenbodens bis 31. August 2013 abzuschließen.
Fördern Ihrer Ansicht nach derartige Bestimmungen die Wahrscheinlichkeit, dass das betreffende Bauunternehmen gegen das Denkmalschutzgesetz verstößt?
8. Ist Ihnen diese Ausschreibung der Burgenländischen Landesregierung mit den erwähnten überaus problematischen Vorgaben bekannt?
9. Wenn ja, warum wurde von Seiten des BDA oder des BMUKK nichts unternommen, um archäologische Interessen zu wahren?
10. Wurden alle bisherigen Funde um das Gebiet der geplanten Trasse des Bauprojektes bzw. auf der Trasse selbst ordnungsgemäß und unter Einhaltung der Fristen gemäß § 8 DMSG an das Bundesdenkmalamt gemeldet?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Gerüchten zufolge besteht Interesse, dass LH Niessl nach den Nationalratswahlen im kommenden September in das Kunst- und Kulturressort wechseln soll. Gibt es bereits diesbezügliche Gespräche zwischen Ihnen und dem Burgenländischen Landeshauptmann?