14957/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2013
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ANFRAGE
der Abg. Dr. Susanne Winter
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend verbotene Vorteilsannahme gemäß § 305 StGB
Seit dem 1. Jänner 2013 ist die Vorteilsnahme auch für eine pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts für Amtsträger strafbar. Die Regelung bei der Annahme von Kleingeschenken bis zu einem Wert von 100 Euro ist differenziert zu bewerten. Im Zuge der Korruptions-Strafgesetznovelle wurde darauf abgestellt, dass Kleingeschenke usw. jedenfalls bei der Dienstbehörde zu melden sind. Dies soll der straf-, dienst- und organisationsrechtlichen Bewertung dienen, ob eine theoretische oder praktische Relevanz gegeben ist.
Von Interesse ist nunmehr, wie die einzelnen Bundesminister, Staatssekretäre und Kabinettsmitglieder diese Regelung für ihren individuellen Bereich auslegen und „leben“.
Daher richten die unterfertigen Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
ANFRAGE
1. Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihnen als Ressortminister durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
2. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
3. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
4. Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
5. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
6. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben die „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
7. Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihnen gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
8. Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihrem Staatssekretär gegenüber durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
9. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
10. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
11. Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
12. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
13. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
14. Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihrem Staatssekretär gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
15. Welche Vorteile gemäß der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle wie Einladungen, Geschenke usw. wurden gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs durch Dritte seit 1.1.2013 ausgelobt?
16. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ gewertet?
17. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“?
18. Wer(Unternehmen, Personen) hat Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Kleingeschenke“ bzw. „Kleinvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
19. Welche seit dem 1.1.2013 ausgelobten Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs werden von Ihnen als Ressortminister nach der Legaldefinition und den erläuternden Bemerkungen gemäß Korruptions-Strafgesetznovelle als „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ gewertet?
20. Welchen genauen Wert hatten bzw. haben diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“?
21. Wer(Unternehmen, Personen) hat Vorteile gegenüber Ihren Kabinettsmitgliedern bzw. den Kabinettsmitgliedern Ihres Staatssekretärs gegenüber diese „Großgeschenke“ bzw. „Großvorteile“ seit dem 1.1.2013 ausgelobt?
22. Welche sonstigen „Klein- und Großgeschenke“ bzw. „Klein- und Großvorteile“ wurden seit dem 1.1.2013 gegenüber anderen Mitarbeiterinnen Ihres Ressorts ausgelobt?