14958/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend amtliches Hunderegister in Kärnten

 

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3518/J wurde festgestellt, dass die Erfassung der gechipten Hunde auf die private Datenbank Animaldata der Firma BWK Publishing Solutions GmbH ausgelagert wurde. Diese gilt somit als Meldestelle gemäß § 24 Tierschutzgesetz und leitet die Daten an das amtliche Hunderegister weiter. Dies kann jedoch nur erfolgen, wenn alle Pflichtfelder in der Datenbank „Animaldata“ erfasst sind. Eine analoge Vorgangsweise gilt für die Datenbank "PETCARD" der Firma B&R Winter e.U und der Firma „IFTA Daten“.

Nun sind zwischen den ersten Erfassungen und den derzeitigen Erfordernissen zwei wesentliche Pflichtfelder hinzugekommen. Diese betreffen das Geburtsdatum sowie Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Hundehalters. Durch die im Zeitverlauf unterschiedlichen Anforderungen ist anzunehmen, dass diese Daten der neu dazugekommenen Pflichtfelder bei einigen Tieren noch immer fehlen. Aufgrund dieser Tatsache können Fehler bei der Übertragung in das amtliche Hunderegister entstehen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage

1. Wie viele Hunde sind per 31.12.2012 in der Datenbank von Animaldata in Kärnten (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?

2. Wie viele Hunde sind per 31.12.2012 in der Datenbank von PETCARD in Kärnten (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken) erfasst?

3. Wie viele Hunde sind per 31.12.2012 in der Datenbank von IFTA Daten in Kärnten erfasst?

4. Kann es noch immer zu Doppelerfassungen in diesen Datenbanken kommen?

5. Wenn ja, wie wird dies berücksichtigt?

6. Wie viele Hunde sind per 31.12.2012 im amtlichen Hunderegister in Kärnten (wenn möglich aufgeschlüsselt nach Bezirken und Hunderassen) erfasst?

7. Wie ist eine eventuelle Differenz zwischen den Anzahlen registrierter Hunde der Datenbank Animaldata, PETCARD und IFTA Daten einerseits und dem amtlichen Hunderegister andererseits zu erklären?

8. Wurden alle registrierten Personen in Kärnten darüber informiert, dass Sie trotz Registrierung in den Datenbanken von Animaldata, Petcard bzw IFTA Daten noch immer nicht in der amtlichen Datenbank erfasst sind und aufgefordert, die Daten zu ergänzen damit die Erfassung in der amtlichen Datenbank möglich ist?

9. Wenn ja, wieviele Personen wurden jeweils informiert?